Ex möchte nach Reisestornierung von mir Geld zurück, obwohl ich vom Reiseveranstalter nichts zurück bekam. Hat er Anspruch?

8 Antworten

Eine Reiserücktrittsversicherung tritt nur dann ein, wenn die Reise wegen Krankheit nicht angetreten werden kann. Ob er Krank ist kann ich nicht beurteilen, aber er scheint nicht so krank zu sein, dass er von der Versicherung hätte Ersatz bekommen. Also hast Du richtig gehandelt, wenn Du die Rückzahlung geteilt hast.

Wenn Du glaubhaft versichern könntest, dass Du die Reise trotz der persönlichen Querelen mit ihm durchgeführt hättest, könntest Du von ihm Deinen Anteil verlangen, weil er auf die Stornierung besessen hat.

Falls Du nichts rückvergütet bekommst hat er keinen Anspruch und ohne Beleg für die Barzahlung an Dich könnte er selbst wenn er Anspruch hätte, ihn nicht geltend machen.

Nein, kann er nicht, denn er hätte ja auch im Umkehrschluss auf eine Reiserücktrittversicherung bestehen können.

Außerdem würde diese, auch bei Abschluss, sicher nicht eintreten, denn eine Trennung ist kein Versicherungsgrund.

Eine Rücktrittversicherung greift nur bei attestierter Krankheit, die eine Reise unmöglich macht, einer plötzlich eintretenden Arbeitslosigkeit oder einem Tod eines nahen Angehörigen.

Ich glaube nicht, daß eine Reiserücktrittsversicherung einspringen würde, wenn man sich im Streit trennt. Da Dein Freund Dir seinen Anteil in bar gegeben hat, hätte er schon Probleme, zu beweisen, daß Du das Geld für die Reise von ihm erhalten hast.

Nachdem die Trennung von ihm ausging, sehe ich keine Veranlassung, warum Du doppelt für diese Reise zahlen solltest, an den Veranstalter und an ihn. Schließlich hast Du durch ihm einen Verlust erlitten.

Giwalato

PS: Sei froh, daß Du diesen A... los bist!

Haha, danke, das bin ich auch! Er hat mir gestern mehrmals Drohandeutungen geschickt und möchte seinen angeblichen Anspruch jetzt über einen Anwalt von mir einfordern. Ich finde das mittlerweile peinlich und albern, möchte aber auch nicht klein bei geben, nur um meine Ruhe zu haben

Eine Reiserücktrittskostenversicherung hätte nichts daran geändert, weil Reiserücktrittskostenversicherungen nicht für solche Fälle aufkommen (die sind für Krankheit, Tod naher Verwandter, vielleicht noch andere spezielle Fälle, aber nie für so etwas)