Nach Beziehungsaus geliehenes Geld zurückfordern?!

9 Antworten

Da hilft nur ein sehr schneller Gang zum Rechtsanwalt und die zum Glück eindeutig ausgestellten Überweisungen. Das ist eine Menge Geld und es ist unverantwortlich und rücksichtlos von der Frau im Nachhinein zu behaupten, es handle sich um Haushaltungskosten. Das kann man auf keinen Fall so stehen lassen. Es verlangt schon der Anstand, dass man Geld, das man geliehen bekommen hat, in angemessener Zeit zurückzahlt. Das würde ich mir an deiner Stelle auch nicht gefallen lassen. Alles Gute.

Da war ja der Betreff: "Auslage Reiten". Also ich finde nicht, dass das zur Haushaltsführung gehört. Aber so viel Geld würde ich zurück verlangen!

Genau! Dieser Widerspruch könnte von Nutzen sein.

Gut so! Hol dir einen Anwalt etc. Dass sie einfach so Schluss macht und dann nicht mal auf ein Gespräch einzulassen... Meiner Meinung nach, hat sie dich ausgenutzt mit dem Geld. :/

Um einen Besuch beim Anwalt wird man in der Sache wohl nicht rumkommen, dennoch ist vorab die Frage wichtig ob es überhaupt Sinn macht, da kein Darlehensvertrag geschlossen wurde und die einzigen Zeugen meine Eltern sind. Klar sind 42.000€ in 13 Monaten (alles kleiner Übnerweisungen i.H.v. 750. - 2.500€) nicht gerade wenig ;-)

Das kann nur ein Anwalt genau sagen. Da kommt es vielleicht auf Kleinigkeiten an. Ein Beratungsgespräch kostet ja nicht die Welt. Schreib alles auf, was Dir einfällt, auch alle möglichen Zeugen und die Aussagen, die sie tätigen könnten.

Gab es ein Eheversprechen?

Hallo ,

da hättest Du vielleicht vorher einen Vertrag mit deiner Ex machen sollen. Nun gut , Du kannst belegen , welche Summen an sie überwiesen wurden und zu welchem Zweck .. Da kann sie nicht kommen und es als Haushaltsführungskosten deklarieren!

So sehe ich das mit mit meinem normalen Menschenverstand:-)) Du solltest Dir umgehend einen Anwalt suchen . Ich denke er rät Dir Anzeige gegen deine Ex zu erstatten. Du hast doch gute Chansen , wenn deine Eltern Alles bezeugen können! Du kannst es ja auch anhand der Überweisungen belegen.

GLG , viel Erfolg und alles Liebe und Gute für Dich , wünscht Dir ,clipmaus :-))

Hey,

genau so sehe ich das auch! Also such dir am besten einen Guten Anwalt empfehlen kann ich da Kanzlei: http://www.pensel-wiesler.de , super wäre natürlich wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.

Ich war aber auch der Meinung schon von einigen Fällen gehört zu haben, dass man Anspruch auf das geliehene Geld hat. Gerade bei der Summe würde ich keine Mühe scheuen!

Lass dich gut Beraten!

Lg und viel Erfolg

sowas macht man immer schriftlich fest, somit hättest du eine chance. bei dir ist alles mündlich verlaufen, so steht aussage gegen aussage. ob "auslage reiten" zählt, weiß ich nicht und ob das was zu machen ist solltest du deinen anwalt fragen... kanns es eh nicht verstehen, wie man so viel geld für pferde leihen kann. entweder man kann sich pferde leisten oder eben nicht...