unterschiedliche Mieterhöhung?

13 Antworten

Ja. Maßgebend sind

1) Unterschiedlicher Mietspiegel zum Zeit des Einzugs.

2) Ausstattung der Wohnung.

3) Windrichtung - Sonnenausrichtung.

Jeder Vermieter kann die Miete so festlegen wir er es für richtig hält, wenn es nicht im "Wucherbereich" ist. 

Auch wenn 10 Mieter am selben Tag einen Mietvertrag abschließen, darf der Vermieter mit jedem eine andere Miete  vereinbaren. Es gibt in dieser Hinsicht keinen Gleichbehandlungsanspruch. Es gilt, was jeweils ausgehandelt und vereinbart wird.

Lediglich die Umlageschlüssel für die Betriebskosten sowie die Berechnung der Heiz- und Wassererwärmungskosten müssen in einer Immobilie bzw. Wirtschaftseinheit  einheitlich sein.

Es herrscht Vertragsfreiheit.

Grundsätzlich kann jeder Vermieter mit jedem Mieter einen Einzelvertrag schließen.

Der unterschiedliche Mitpreis ergibt sich schon aus der Tatsache, dass ja nicht alle Mieter gleichzeitig eingezogen sind.

Auch kann eine Parterrewohnung teurer oder billiger sein.

Klar. Es ist nicht unüblich z. B. bei Neuvermietung einen neuen Preis anzusetzen, so dass der neue Bewohner mehr zahlt als die Nachbarn in den Wohnungen des gleichen Hauses.