Hundezucht in der Mietwohnung

8 Antworten

unzulässig, weil Tierhaltung lediglich auf Einzeltiere beschränkt, nicht aber zur Zucht mietrechtlich erlaubt ist;

hier sollte dem Vermieter dieses Fehlverhalten angezeigt und zur Abmahnung des Mieters aufgefordert werden;

kommt der Mieter dem nicht nach, besteht hinreichender Grund zur auch fristlosen Kündigung des Wohnungsmietverhältnisses, die übrigens auch durch Klage eines anderen, hieraus betroffenen Mieters im begründeten Fall eine gute Aussicht auf Erfolge hätte - also nicht allein vom Vermieter betreibbar wäre.

Wenn der Vermieter nichts dagegen hat und die WOhnung groß genung ist, so dass die Tiere nicht eingeengt leben müssen oder die Wohnung völlig verschmutzt und durch Lärmbelästigung keine anderen Mieter gestört werden, darf er das. Und ob er die Tiere mit oder ohne Papiere verkauft ist ihm überlassen, jemand der Papiere haben will, muss den Hund ja nicht bei ihm kaufen.

Tierschutzverein kontaktieren und Ihn angeben. Sollen dort mal Prüfen. Wenn dort alles Ok ,kann man nix machen. Für Hundezucht in der Mietwohnung muss auch der Vermieter Informiert sein. Ein Hund allein ist genehmigungspflichtig seintes des Vermieters/Hausverwaltung bzw. muss auch im Mievertrag drinnstehen ob man einen halten darf in der Wohnung oder nicht.

Braucht man keine Genehmigung für Hundezucht,er hat 4 Würfe im Jahr

@ewood

Jop braucht man bzw. muss an bestimmten Ämtern Registriert sein.

Ich denke nicht das es zulässig ist in einer "Mietwohnung".Erkundige dich beim Tierschutz-Verein.

Wenn der Vermieter nichts dagegen hat, dann ist das zulässig.