Unterschied zwischen Führungszeugnis/BZR Eintrag?

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In das Führungszeugnis werden nur bestimmte Strafen eingetragen und nach einer kürzeren Frist wieder gelöscht.

Im Register stehen allerdings grds. sämtliche Verurteilungen, d.h. auch solche, die im Führungszeugnis nicht auftauchen. Außerdem sind die Tilgungsfristen hier deutlich länger. Für genauere Details empfiehlt es sich, einfach mal ins BZRG (Bundeszentralregistergesetz) hineinzuschauen.

Beispiel: A wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Diese Strafe wird in das BZR eingetragen. Einsicht in das BZR haben beispielsweise die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Für die Ermittlungsakte in einem Strafverfahren wird immer ein aktueller BZR-Auszug angefordert. Läuft gegen A also später noch ein Strafverfahren, so erhalten Staatsanwaltschaft und Gericht dadurch Kenntnis von der früheren Verurteilung (und können diese dann auch berücksichtigen).

Allerdings darf A sich als "nicht vorbestraft" bezeichnen, obwohl er wegen Diebstahls verurteilt worden ist. Im Führungszeugnis taucht diese Verurteilung nicht auf (vgl. § 32 BZRG).

Zimmerservice 
Fragesteller
 22.11.2019, 16:28

Super genau das wollte ich wissen danke!