Anzeige = Eintragung Bundeszentralregister `?

5 Antworten

Wie du schon richtig erkannt hast, ist ein Eintrag im Führungszeugnis nur bei einer Verurteilung vorhanden. Anders sieht es aus bei den Unterlagen der Staatsanwaltschaft, die u.A. angefordert werden wenn du irgendwann mal eine Waffenbesitzkarte beantragst. (Beispiel)

Also steht selbst bei einer fallengelassenen Anzeige was im Bundeszentralregister ?

Hallo,

im Bundeszentralregister werden nur Gerichtsurteile eingetragen, keine Anzeigen.

Das Führungszeugnis ist ja nur ein Ausdruck der Datenbank und da es verschiedene Arten von FüZ gibt, werden die entsprechenden Datensätze aus dem BZR gezogen.

Es wundert mich, dass Du im Internet nicht fündig geworden bist. Bei den Profis vom Bundesjustizamt, das ja das Strafregister führt, ist doch das ganze Prozedere (gut, stellenweise im verquasten Juristendeutsch, aber immehin) auch für einen Laien nachvollziehbar erklärt.

Da schaust Du hier:

http://www.bundesjustizamt.de/cln_339/nn_2051282/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Eintragungen/Eintragungen__node.html?__nnn=true

Und auch die folgenden Seiten sind interessant in Bezug auf Einträge und Löschfristen. Lies Dich da mal ein.

Danke,

wobei ich sagen muss, sowas in der Art habe ich gefunden. Jedoch wiedersprachen andere Berichte dem was ich gelesen habe ;)

Hat mich wie gesagt etwas verwirrt. Nun bin ich aber schwer Zufrieden und Bedanke mich herzlich bei dir und natürlich auch bei den anderen ;)

Nein. Ins BZR kommen nur richtige Verurteilungen. Wenn ein Strafverfahren eingestellt wird, weil der Strafantrag zurück gezogen wurde wegen fehlendem öffentlichen Interesse (eine Anzeige kann nicht zurück gezogen werden), dann bist du ja nicht verurteilt, also kein Eintrag!

Hallo zusammen,

den Grundtenor, dass fallengelassene Anzeigen nicht im Bundeszentralregister eingetragen werden kann ich leider nicht bestätigen. Ich habe selbst mehrere Eintragungen über Verfahren die eingestellt wurden. Dies habe ich herausgefunden als vor kurzem eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Niedersächsischen Luftsicherheitsbehörde an mir durchgeführt wurde. Dadurch habe ich meine Anstellung bei einer deutschen Airline verloren.

Traurig aber wahr...

Aber im Führungszeugnis steht zum Glück nichts davon.