Löschung von Einträgen im Führungszeugnis (Ersttäter/Wiederholungstäter)

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Hallo,

das Einträge nicht mehr im Führungszeugnis aufgeführt sind, bedeutet nicht unbedingt, dass sie auch nicht mehr im Bundeszentralregister stehen. Sie werden nur nicht mehr ausgedruckt.

Aber ... (s. Seite des Bundesjustizamtes): "Im § 41 BZRG sind die Stellen aufgeführt, denen auf Antrag eine unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister zu erteilen ist. In diese Auskünfte werden auch solche Eintragungen aufgenommen, die nicht oder nicht mehr in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind.

§ 45 Bundeszentralregistergesetz – BZRG – Tilgung nach Fristablauf" - Hier werden dann die Fristen aufgeführt.

Die korrekte Info gibt es z. B. beim Bundesjustizamt in Bonn unter

http://www.bundesjustizamt.de/cln_339/nn_2051282/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Eintragungsdauer.html

Da schaust Bu einfach mal rein.

Jede Straftat wird nach einer gewissen Zeit "gelöscht". Solltest Du aber im Jahre 2052 erneut eine Straftat begehen, dann werden sie Dir vorhalten, dass Du vor 40 Jahren.....

Ich habe nichts angestellt, es interessiert mich nur.

Was heißt vorhalten? Meines Wissens nach kann man eine Löschung beantragen, auch die Löschung vom Register nach Verstreichen einer gewissen Frist. Oder?

Aber jetzt mal generell:

Ersttäter bekommen meistens milde Strafen, sage ich jetzt mal. Aber wenn die "Ersttäter" nicht Ersttäter sind, sondern vor vielen Jahren schon mal die gleiche Tat begangen haben. Werden die dann trotzdem wie Ersttäter behandelt?

@browneyedangel

Was ich bloss sagen wollte, ist, dass die Einträge zwar "gelöscht" werden, aber in Wirklichkeit sind die Akten noch irgendwo 'rum. Und die hält man dem erneut straffällig gewordenen unter die Nase, egal wie lange es her ist. Ob er dann trotzdem als "Ersttäter" behandelt wird, liegt nach meiner Kenntnis im Ermessen des Richters.

Einträge werden nach zwei bis vier Jahren gelöscht je nach Tat.. Und nicht jede Straftat wird eingetragen. Es wird nach Tat und Tagessätzen berechnet .. bzgl Strafgeld usw usw.. Sobald man 90 Tagessätze erreicht hat entsteht ein Führungszeugnis eintrag dann werden auch die vorherigen mit eingetragen.

Aber wenn du ein Eintrag hattest oder mehrere die ca. drei Jahre zurück liegen werden die gelöscht sein.. Und bei eienr neuen Straftat nach zb. im 5. Jahr erscheint nur das eine.. ..

Soweit ich weiß, wird nur eine Ersttat nicht eingetragen.

Ich meinte das Ganze jetzt nicht auf die Einträge im Führzungszeugnis und Register bezogen, sondern eher generell. Ersttäter bekommen meistens milde Strafen, sage ich jetzt mal. Aber wenn die "Ersttäter" nicht Ersttäter sind, sondern vor vielen Jahren schon mal die gleiche Tat begangen haben. Werden die dann trotzdem wie Ersttäter behandelt?

@browneyedangel

Das mit dem Führungszeugnis habe ich nur in der Überschrift geschrieben, weil ich nicht wusste, wie ich meine Frage sonst formulieren soll ^^

gelöscht wird garnichts es wird nach Verjährungsfrist nur nicht mehr im Führungszeugnis auftauchen, im Bundeszentralregister bleibt das bestehen, da ist es egal wie lange die Tat her ist

Meines Wissens nach werden sogar Einträge im Register gelöscht (auf Antrag), aber da ist die Verjährungsfrist länger.