unterschied Reallast und Nießbrauch

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beim Nießbrauch hat der Nießbrauchsberechtigte, das Recht das Grundstück zu nutzen und die Früchte zu beanspruchen. Also selbst nutzen, oder Vermieten, oder das was drauf wächst zu ernten.

Bei der Reallast bekommt der Berechtigte vertraglich festgelegte Leistungen, die auf dem Grundstück abgesichert sind.

z. B. wenn der Berechtigte seinen Bauernhof auf ein Kind (oder andere Person übertragen hat und daraus das Recht hat, eine Wohnung finanziert zu bekommen, die aber nicht in dem Gehöft sein muss (ausser das ist ausdrücklich gesagt).

Wie gesagt besonders im bäuerlichen Bereich üblich, z. B. "Die Altenteilerwohnung bestehend aus Stube, Schlafzimmer und Nebengelass, jährlich ein halbes Schwein, Pflege in Kranheitstagen."