Ferienhaus vs. Wohnhaus?

5 Antworten

Hallo Porfugo,

es geht hier faktisch um die Frage, ob das Ferienhaus in einem Ferienhausgebiet steht. Nach § 10 BauNVO wäre es dann nicht zulässig, ein Ferienhaus als Wohnhaus zu nutzen. Die Umwidmung des Ferienhauses in eine dauerhafte Wohnstätte wäre dann nahezu ausgeschlossen, sofern nicht dass Wohl der Allgemeinheit eine Nutzungsänderung begründet, was der Fall wäre, wenn dringender Wohnbedarf bestünde.

Sofern aber im Gebiet Wohnhäuser und Ferienhäuser stehen, lässt sich die Umwidmung einfacher umsetzen, muss aber bei der Baubehörde angezeigt werden.

Beste Grüße

FH

Die Antwort stimmt, exakt.

verlege deinen ersten wohnsitz zu deinen kindern und nutze das ferienhaus als nebenwohnung

Bei uns im Bayern muss eine Erlaubnis zur dauerhaften Nutzung vorliegen, wenn man in einem FH richtig wohnen will.

Weiss nicht, wie das in Deinem Bundesland ist, aber erkundige Dich zuverlässig.

Dazu mußt Du den entsprechenden Bebauungsplan, speziell Flächennutzungsplan ansehen.

Kommt auf den Bebauungsplan an.