Ist es möglich jemandem den Nießbrauch nur an einer Garage einzuräumen oder ist an den Nießbrauch immer ein ganzes Grundstück gebunden?

5 Antworten

Sollte die Zufahrt zur Garage über ein privates Grunstück führen, müsste man demjenigen zumindest auch die Nutzung der direkten Zufahrt gestatten.

Ohne ein Experte auf diesem Gebeit zu sein, müsste dies aber nach einer kurzen Internetrecherche zufolge möglich sein. Jedoch ist dies völlig irrelevant, da du und der bisherige Eigentümer ohnehin zum Notar müsst, um das Grundstück zu übertragen. Was spricht denn dagegen, den Notar auch mit diesem Fall zu beauftragen?

Nein, das ist nicht möglich. Eine schuldrechtliche Vereinbarung mit ähnlicher Wirkung ist aber denkbar.

Ich werde demnächst durch Übertragung der Eigentümer des gesamten Hausgrundstücks. Und der Übertragende möchte gern bis zu seinem Ableben die uneingeschränkte Garagennutzung, in Form von eigener Vermietung an einen Dritten, gesichert wissen.

Autokorrektur? Du kannst gewiss den Gebruach einer Garage regeln und weiterhin die Oberhand über das Grundstück haben. Gehören dir denn Grundstück und Garage?