Wie kann ich eine komplizierte Grundbuch-Belastung gelöscht bekommen?

2 Antworten

nein eine solche Last kannst du nicht löschen lassen! Das würde nur mit Einverständnis aller betroffenen gehen und auch dann nur wenn es eine andere Lösung dieses Problems geben würde. Natürlich könntest du dein Grundstück auch teilen lassen und den anderen Teil dem Nachbarn schenken, wenn er dies möchte. Zustimmen muß er aber nicht. Bei Bächen gibt es aber keine defnierte Grenze. Diese geht immer zur Fluß oder Bachmitte, da sich der Verlauf eines Flusses oder Baches auch ändern kann. Wegerechte oder Leitungsrecht sind normalerweise kein Hindernisgrund für einen Verkauf

Gar nicht, ohne Zustimmung von B ist das bis in alle Ewigkeit nicht löschbar, ganz einfach. Genau dafür gibt es Grundbucheinträge, dass dies bis in alle Ewigkeit zementiert ist......

Mal abgesehen davon ist die Aussage, dass das Grundstück so nicht verkaufbar ist, mit Sicherheit falsch, nur hat A wohl unrealistische Preisvorstellungen. Über den Preis geht (fast) alles...