Untermietvertrag Nebenkosten(abrechnung)

6 Antworten

Einen Untermietvertrag kann man eigentlich gar nicht mit einer Nebenkostenabrechnung abschließen, da die Nebenkosten nur wohnungsweise, aber nicht zimmerweise ermittelt werden. Ich halte das für einen ziemlichen Unsinn. Wenn überhaupt sollte man einen Vertrag machen, bei dem die gesamten Kosten der Wohnung anteilig nach qm verteilt werden. Anders ist das sinnvoll nicht zu machen.

Nun zu dem von dir gebildeten Beispiel. Nebenkosten muss auch der Untermieter nur übernehmen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Das scheint ja der Fall zu sein. Es können aber die Nebenkosten nicht gleichzeitig als Vorauszahlung und als Pauschale vereinbart werden. Da der Vertrag insoweit unklar ist, muss er ausgelegt werden. Da, wie oben bereits beschrieben, Vorauszahlungen mit einer Abrechnung bei der Untermiete unüblich und auch nicht sinnvoll machbar sind, spricht alles dafür, die Eintragung des Vorauszahlungsbetrages als Versehen anzusehen. Es spricht alles für eine Pauschale. Wenn man der Überlegung nicht folgt, hat man eine unklare Regelung. Unklare Regelungen gehen zu Lasten desjenigen, der sich darauf beruft. In der Regel ist das der abrechnende Vermieter. Auch so käme man also zur Pauschale. Man könnte auch zu einem Dissens kommen, wenn der eine das eine wollte und der andere das andere. Dann wird es richtig kompliziert. Darüber sollten wir daher in einem hypothetischen Fall nicht weiter nachdenken.

Wenn der Hauptmieter doch abgerechnet hat, dann muss er es auch entsprechend den Vereinbarungen tun. Für die Heizkosten gilt die Heizkostenverordnung. Sie müssen daher anteilig nach qm und nach gemessenem und verteiltem Verbrauch verteilt werden. Ohne eine gesonderte Heizkostenabrechnung durch das Abrechnungsunternehmen geht das nicht. Die qm für den qm-Anteil müssen nicht im Mietvertrag stehen. Sie müssen sich aber aus der Abrechnung ergeben. Die Gradtagszahlen haben mit den qm nichts zu tun. Sie ersetzen nicht den qm-Anteil, sondern bei unterjährigen Mietverträgen den Verbrauchsanteil, so dass man durchaus beides in einer Abrechnung haben kann.

Das ganze ist ausgesprochen mißlich. Setzt euch zusammen, redet miteinander und ändert den Vertrag so ab, dass die Gesamtkosten der Wohnung anteilig nach dem Verhältnis der genutzten qm der Zimmer auf Hauptmieter und Untermieter verteilt werden. Oder noch besser: Vereinbart eine Pauschale und spart euch die Abrechnerei. Bei Untermiete ist das nicht sinnvoll. Es paßt vorne und hinten nicht und macht einen riesigen Aufwand.

Die Formulierung im Untermietvertrag über Zahlung von Nebenkosten ist irreführend. Pauschale Nebenkosten sind keine Vorauszahlungen, weil sie Bestandteil des monatlichen Mietzinses ohne Abrechnungspflicht des Hauptmieters sind. Sobald die Formulierung "Pauschale Nebenkosten" im Untermietvertrag auftaucht, sind Abrechnungsversuche des Hauptmieters nach Beendigung des Mietverhältnisses Unrecht.

Aus der Frage entnehme ich, dass der Untermieter eine Nettomiete zuzüglich einer Pauschale für Neben- und Heizkosten zahlt wie vereinbart. Dafür gibt es dann keine Abrechnung. Der Hauptmieter bekommt die Abrechnung gemäß Jahresfrist und hat hier Nachzahlungen zu leisten bzw. Gutschriften zu erhalten. Das betrifft dann den Untermieter nicht. Damit ist eigentlich alles gesagt bzw. geschrieben.

bist du der hauptmieter, der untermieter oder der vermieter? musst du als vermieter zuviel geleistete zahlungen zurückgeben? wer zahlt die miete an den vermieter?

Bsp z.B. verstehe ich nicht. ist es das BetrieskostenSParbuch?

Danke, diese Antwort stellt mich auf die sichere Seite, um mir nicht rechtlich gesehen das eigene Bein zu stellen, wenn ich keine Nachzahlung tätige, die vom Hauptmieter angefordert wurde. Somit erübrigt sich auch die Frage zu der Berechnung der Gradtagstabellen.