Ist das Vorenthalten der Nebenkostenabrechnung strafbar?

4 Antworten

Deine Hauptvermieterin war keineswegs zu spät dran. Jetzt geht es Dir noch um 100 € aus der Kaution, wozu wir nur Deine Sicht der Dinge kennen.

Wenn Du das Geld unbedingt haben willst, weil Du Dir sicher bist, dass es Dir zusteht, dann lasse ihr doch einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen. Der kostet nur sie was. Warte, wie sie reagiert. Vielleicht lenkt sie ein. Vielleicht widerspricht sie aber und dann musst Du sie verklagen. Wenn Du Dir absolut sicher bist, im Recht zu sein und wenn die Kontrahentin keine Beweise oder Belege hat, die ergeben, dass ihr die 100 € zustehen, gehst Du doch kein finanzielles Risiko ein. Also verklage sie doch, wenn ein Widerspruch kommt!

Ohne den Roman gelesen zu haben: nein.

Meine Frage nun: ist es nicht strafbar, mir diese Nebenkosten sowie das Geld, auf welches ich ja einen klaren Anspruch habe, vorzuenthalten? 

Strafbar ist es nicht, die kann nur keine Kosten, wenn die Abrechnung (siehe unten) zu spät erfolgt, mehr geltend machen.

Die Zeit dafür ist aber noch nicht abgelaufen. Was Du machen kannst, ihr eine Frist setzen und die Rückzahlung der Kaution bis zu diesem Datum fordern. (Einschreiben)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten

(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. 

... und?

Wir Vermieter dürfen doch nur den Betrag einbehalten, der unstrittig ist. Und wenn es keine Abrechnung gibt, dürfen wir auch nichts einbehalten, so jedenfalls das AG Dortmund und Eutin.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung