Nachzahlung steht nicht in meinem Untermietvertrag. Muss ich ihn trotzdem bezahlen?

11 Antworten

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Was ich hier lese, ist ziemlich diffus. Ich möchte deshalb wissen, welche Vereinbarungen konkret (bitte Wortlaut) zur Miete und den Betriebskosten im Mietvertrag getroffen wurden ( zum Beispiel Bruttomiete oder Netto + Vorauszahlungen auf BK oder Pauschale für Bk. Das ist bedeutsam, erst danach kann seriös deinem Anliegen nachgegangen werden. Sei also so nett und schreib's hier auf. Danach melde ich mich wieder, mfg vom* *albatros**

G'day Albatros,

vielen Dank für Deine Antwort.

Hier sind die Vereinbarungen zur Miete und den Betriebskosten (Wortlauf), die in meinem Untermietvertrag stehen:

§ 2 Miete und Nebenkosten

.....

  1. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmeitvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter.

Mein Untermietvertrag gilt ab 01.10.2011 und ich wohne immer noch in der Wohnung. Der Hauptmieter hat mir eine Kopie seiner Rechnung geschickt, die er von der Hausverwaltung bekommen hat und der Zeitraum für die Jahresabrechnung bwz. Nachzahlung ist aber 01.07.2011 bis 30.06.2012. In den ersten 3 Monaten des Zeitraums hatte ich gar keinen laufenden Untermietvertrag und war noch nicht nach Deutschland gezogen. Ich bin erst im September 2011 nach Deutschland gekommen und hatte bisher keinen deutschen Mietvertrag unterschrieben.

Die Nachzahlung ist auch in meinem Vertrag gar nicht erwähnt. Wegen dieser 2 Punkte zweifle ich daran, ob ich diese Kosten zahlen muss oder nicht.

Vielen Dank für Deine Hilfe!

Beste Grüße,

Australier

@Australier

Als Basis für eine Änderungsoption muss es doch aber eine vereinbarte Miete geben aus der konkret hervorgeht, was als Miete gefordert wird. Das ist hier entscheidend. Ich brauche also auch dazu den Wortlaut deines Mietvertrages. Danach wieder mehr von mir. mfg albatros

@albatros

G'day Albatros,

Hier ist der Wortlaut meines Mietvertrags (auch unter § 2 Miete und Nebenkosten):

  • Die Miete beträgt monatlich €1.250
  • Die Strom Kosten sind monatlich €69
  • Die gesammte Summe zu bezahlen monatlich beträgt €1319

Herzlichen Dank.

Australier

@Australier

Hast du dich verschrieben? Hast du ein ganzes große Haus gemietet? Du schriebst "Wohnung". Wie groß ist denn diese? Du zahlst tatsächlich im Monat für eine Wohnung 1319 EURO? Das ist ja Wahnsinn! Du bis sprichwörtlich unter die Räuber gefallen. Klär mich bitte auf, was Sache ist, ich kann's einfach nicht glauben.

@albatros

Guten Morgen Albatros,

Ich habe eine 3 Zimmer-Wohnung in München mit einer Wohnfläche von 75QM gemietet. Sie ist möbliert und kommt auch mit Telefon-Anschluss.

Ich habe mich nicht verschrieben und zahle tatsächlich €1319 im Monat. Leider ist die Situation keine Phantasie und die Miete wird ab 01.12.2012 €1376 sein.

Beste Grüße,

Australier

@Australier

Über Mieten in München, speziell Vergleichsmieten, bin ich nicht informiert. Mag sein, dass die deine dort üblich ist. Kannst dich ja mal erkundigen. Ich zahle hier in der Provinz für eine 80 m²-Wohnung mit Aufzug 475 Euro incl. aller Betriebskosten. Bei dir wäre das fast das Dreifache. Strom geht natürlich extra (bei mir 50 Euro/Monat).

Nun zu deinem Problem: Ich sehe hier eine Bruttomiete, nicht Nettomiete plus monatlicher Vorauszahlung oder Pauschale für Betriebskosten. Nach meiner Rechtskenntnis gibt es da keine Abrechnung und auch keine Nachzahlung oder Gutschrift der Betriebskosten. Demzufolge ist die Forderung nicht fällig.

Wenn, aber nur dann, monatliche Vorauszahlungen vereinbart wären, könnte der Vermieter hier für einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten (hier wohl offensichtlich 1.7.11 bis 30.6.12) abrechnen. Für dich käme aber nur der tatsächliche Nutzungszeitraum innert dieses Abrechnungszeitraumes zum Tragen.

Wäre eine Pauschale vereinbart, gäbe es keine Abrechnung und demzufolge keine Nachforderung oder Gutschrift. Hat sich der Vermieter vorbehalten, die Pauschale zu erhöhen bei veränderten Kosten (das trifft hier lt. MV zu) dürfte er das für die Zukunft tun. Es ist aber keine Pauschale vereinbart sondern vielmehr eine Bruttomiete ("Die Miete beträgt monatlich 1.250 Euro"). Ich lese nichts von Vorauszahlungen oder Pauschale, weder noch.

Es bleibt also dabei, di Nachzahlung ist nicht fällig. Du darfst dich gerne eines Mietervereines bedienen, der verm. zum gleichen Ergebnis wie ich käme. Der Jahresbeitrah incl, RSV beträgt ca. 65 Euro, eine gute Investition.

@albatros

Ich sehe das genau so. Im Vertrag sind keine Nebenkostenzahlungen vereinbart, außer Strom. Ergo musst du keine Nachzahlung leisten, da in deiner Bruttomiete bereits alle Kosten enthalten sind.

Ich sehe das so wie Albatros. In deinem Vertrag sind keine Nebenkostenzahlungen aufgeführt, lediglich die Stromzahlung. Demzufolge hast du einen Bruttomietvertrag und bist nicht verpflichtet irgendwelche Nachzahlungen - außer natürlich für Strom - zu bezahlen.

Wenn, du verpflichtet wärst, Nachzahlungen zu leisten, müsste dies nur für deinen Nutzungszeitraum ab 1.10. berechnet werden.

Aber m.E. musst du keine Nachzahlung leisten, weil keine Nebenkostenzahlungen (außer Strom) vereinbart sind.

Wofür sollst Du nachzahlen? Im Juli kaum für Hezung.

Mietnachzahlungen gibt es doch grundsätzlich nicht ohne vorherige Absprache, alle Kosten die Dein Vermieter von Dir ersetzt haben will,muss er auch belegen.

Die Nachzahlung gilt für den Zeitraum des Untermietvertrages. Das bedeutet, das du auch die Nachzahlung für den Zeitraum in der Vergangenheit zu tragen hast, in dem du ein Mietverhältnis hattest, Dabei ist es egal ob du die Wohnung genutzt hast oder nicht.

Wichtig ist in einem solchen Fall immer die Zählerstände zu kontrollieren so fern das möglich ist.

Nun auf deine Nachträge von unten noch einmal

Fordere von deinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für den von dir gemieteten Zeitraum, den wirst Du auch nachzahlen müssen.

Also, wenn ich Dich richtig verstanden habe, wohnst Du mit Vertrag seit 10/11 in der Wohnung. Dann musst Du auch Miete zahlen, egal ob Du Dich in der Wohnung aufhälst oder nicht. Die Nebenkosten musst Du nicht azzeptieren. Verlangfe von Deinem Vermieter eine detaillierte Nebenkostenabrechnung, damit Du auch sehen kannst , was alles in den Nebenkosten enthalten ist. Wenn Heizung/Strom dabei sind, kann es mit der Erhöhung sogar stimmen!!