Kann der Vermieter 2 separate Nebenkostenabrechnungen erstellen?

3 Antworten

... also, hier bei uns urteilen die Gerichte: Es kann nur eine AR geben über einen Zeitraum von 12 Monaten und alle Kosten und Lasten des Vermieters sind in eine BK-Abrechnung einzustelllen. Auch die nicht umlagefähigen. In eine HZ-Abrechnung sind die Verbräuche zu verteilen, egal, wann der Vermieter diese Kosten und Lasten aufgebrummt bekommt. Die Abrechnungszeiträume dürfen voneinander abweichen, für die Fristen gilt die der BK-Abrechnung. ... so ja auch der BGH.

Es ist nicht ungewöhnlich, und auch zulässig, Heiz- und übrige Betriebskosten in separat und mit verschiedenen Abrechnungszeiträumen zu erstellen.

nimm sie und zeige sie irgendwem, so etwas muss man immer sehen

man muss jeden einzelnen posten kontrollieren, nachrechnen etc

ich verstehe nicht genau, warum er 2 macht, eigentlich macht man eine

vielleicht splittet er die kosten irgendwie

müsste man auch sehen, muss erst mal nichts schlimmes sein