WG Untermieter Stromnachzahlung

5 Antworten

Ein typischer WG-Unfall. Mietverträge werden schriftlich vereinbart, der Bezug von Elektroenergie, Telefon/Internet aber nicht. Diese Art von Kostenverteilung erfolgt meistens auf Zuruf so wie hier. Gibt es Probleme mit Nachzahlungen, dann will niemand von einer Vereinbarung etwas wissen außer dem Gläubiger, der auf den Kosten sitzen bleiben soll. Wenn allerdings die ausgeschiedene Untermieterin Kosten für Strom und Internet monatlich in Höhe von 20€ neben dem Mietkosten entrichtet hat und die anderen Mieter eine Quittung mit dem Verwendungszweck ausgestellt haben, dann ist der mündliche Vertrag durch konkludentes Handeln der Parteien beweisbar und kann notfalls auch vor Gericht zum Erfolg für den/die Gläubiger führen.

Der Verweis auf die Zahlung der Miete von 270€ ist mit der Streitsache nicht identisch.

Unabhängig davon, ob der Strom in den Nebenkosten enthalten ist oder nicht, regelt der Mietvertrag nur die Vorauszahlung. 2b ist ja leer gelassen worden.

Ansonsten ist die Fragestellung etwas wirr und schwer zu durchdringen.

hab sie leicht verbessert, verständlicher?

@Elviiss

Ein wenig. Eine chronologische Beschreibung ist in solchen Fällen wesentlich verständlicher.

Wer zahlt die 20 € an die Mitbewohner, X oder die Untermieterin? Haben die Mitbewohner eigene Verträge für Strom?

Was wird in dem Untermietvertrag erwähnt, welche Nebenkosten abzurechnen sind?

Richtig, diese E-Mail kam nicht von der Vermieterin oder Hauptmieterin weil ein Mehrverbrauch festgestellt wurde, sondern von einer der aktuellen Mieterinnen auf die der Stromvertrag läuft (meine Freundin) und die will eben das Geld von Person X.

Das Problem ist das meine Freundin niemand je hat unterschreiben lassen. Hat sie eine Chance das sie das Geld irgendwie bekommt oder nicht? Auf die erste E-Mail mit Anhang der Stromnachzahlung (auf den Namen meiner Freundin) hat Person X nur ihren Absatz aus dem Mietvertrag geschickt und gemeint das sie damit nicht mehr zahlen muss weil es keine anderen schriftliche Verträge gibt.

In der Regel ist Strom, außer der Allgemeinstrom für Hauslicht und Heizung, nicht in den Betriebs- und Nebenkosten enthalten.

und was bedeutet das nun in diesem konkreten Fall?

da sie nur vorauszahlungen geleistet hatte(2a),muss sie bei mehrverbrauch nachzahlen,allerdings muss der hauptmieter erst einen schriftlichen nachweis vorlegen d.h. ne nachvollziehbare nebenkostenabrechnung.

reicht da die Stromrechnung, auch wenn es keine schriftliche Vereinbarung gibt?

@Elviiss

du suchst nach argumenten,nicht bezahlen zu müssen!