Nebenjob trotz Unterhalt von den Eltern und Bafög?
Hallo,
darf ich einen Nebenjob machen trotz das ich ich Bafög bekomme und Unterhalt von meinen Eltern + Kindergeld?
Möchte eben nicht das dann das Bafög bzw. Unterhalt oder Kindergeld gekürzt wird.
Bin Student.
Gibt es dazu eine Reglung?
6 Antworten
Beim Bafög - darfst du monatlich bis zu 450 € Brutto ohne Anrechnung auf dein Bafög - verdienen bzw. im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten 5400 € Brutto.
Ein sogenanntes Taschengeld als Zuverdienst bleibt auf jeden Fall dann auch beim Unterhalt ohne Berücksichtigung, weil du nicht verpflichtet bist nebenbei Einkommen zu erzielen.
Würdest du also angenommen monatlich nur um die 100 € - 150 € verdienen, dann sollte das keine Auswirkung auf den Unterhaltsanspruch haben, würdest du aber angenommen laufend 400 € - 450 € verdienen, dann könnte das ggf. teilweise auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden.
Deine Eltern dürften das aber nicht von selber kürzen, da müssten sie schon über das Familiengericht gehen und das ganze beantragen.
Aber selbst dann wäre noch nicht klar ob und wenn ja was ggf. angerechnet werden könnte, auf jeden Fall sollten dann erst einmal um die 50 € - 90 € als Freibetrag bleiben und dazu kämen min. weitere 50 % vom übersteigenden Betrag.
Angenommen du würdest 400 € verdienen, dann sollten angenommen min. 50 € und von 350 € = 50 % = 175 € = gesamt min. 225 € ohne Anrechnung bleiben.
Beim Unterhalt kann der Nebenjob ggf. angerechnet werden.
Das kommt auch immer etwas darauf an, wie knapp es bei deinen Eltern aussieht. Wenn du allerdings nicht den vollen Satz BAföG erhältst und sie dazu zahlen müssen, dann darf davon ausgegangen werden, dass es ihnen relativ gut geht. Letztendlich läuft es aber auch auf eine Einzelfallentscheidung hinaus und so solltest du dich mit ihnen kurz schließen um zu sehen, ob eine teilweise Anrechnung in Erwägung gezogen wird.
Einen Ferien- oder Minijob müssen sich Studenten in der Regel nicht oder nur zum Teil auf den Unterhalt anrechnen lassen. Das gilt insbesondere, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht zuvor nicht oder nicht umfänglich nachgekommen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 2012, Az: II-14 UF 165/12). Das muss erst recht gelten, wenn die Eltern ohne Unterschreitung des Selbstbehalts zur Leistung des Unterhalts für den Studenten in der Lage sind.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/unterhalt-fuer-studenten/11/#mini
Bei BAföG sieht es wie folgt aus:
Allerdings hast Du für Deinen BAföG-Nebenverdienst einen Freibetrag von 5.400 € im Jahr.
Klar darfst du dir noch einen Nebenjob suchen, den du aber bei der Bafögstelle melden musst. Die Kürzung von Bafög oder Unterhalt ist möglich.
BAföG-Amt - Welches ist für Dich zuständig? | myStipendium
Beachte aber, dass bei einem Job auch die Möglichkeit besteht, dass du dich als Werksstudent selbst kranken versichern musst.
Werkstudenten-Krankenversicherung: Was sind Deine Optionen? | myStipendium
Das verstehe ich nun nicht, Unterhalt und BAföG, wie geht das denn?
Das Studierendenwerk leistet Deinen kompletten Bedarf, oder läuft da etwas unrund?
Nebenjob, nimm einen, der Stipendien ermöglicht, oder wurde das schon abgelehnt?
Angehende Studierende müssn den Bafög Antrag ausfüllen.
Dazu gehören Angaben zum Einkommen der Eltern ,auch zum eigenen Vermögen und Nebenjob.
Falschangaben werden als Betrug angesehen.