Unterliegt Alkoholfreies Bier einer Altersbegrenzung?

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nach Deutschem Recht gibt es für alkoholfreies Bier (wie für Säfte, Mineralwasser, etc.) keine Abgabebeschränkungen. Damit darf man Alkoholfreies am der Geburt konsumieren und ab dem vollendeten siebten Lebensjahr kaufen. Das "alkoholfreies" Bier bis zu 0.5 vol % Alkohol enthalten darf ist hierbei egal (einige Fruchtsäfte, insbesondere Traubensaft, enthalten sogar mehr). Es kann natürlich sein, dass die Erziehungsberechtigten was dagegen haben, da alkoholfreies Bier die Kinder/Jugendlichen an Biergeschmack gewöhnt.

Quelle(n):

Alkoholverbote sind in § 4 JuSchG geregelt, der sich jedoch nicht auf entalkoholisierte Getränke (solange sie keine Branntweine sind) bezieht

Grundsätzlich unterliegt alkoholfreies Bier keiner Altersbeschränkung, da ein Getränk, welches Alkohol in einer sehr geringen Menge enthält nicht als "alkoholisch" im Sinne des §9 Absatz 2 Nr.2 JuSchG angesehen wird.                    

 Mit einem Getränk, das Alkohol in einer "sehr geringen Menge" enthält meine ich Getränke wie zB. Traubensaft oder eben "alkoholfreies Bier".

Trotzdem kann es vorkommen, dass Verkäufer oder Verkaufsstellen den Verkauf von alkoholfreiem Bier an einen Jugendlichen oder an ein Kind verweigern, da sie vorgeschrieben bekommen, kein Bier an unter 16-Jährige zu verkaufen.                    Die Verkäufer unterscheiden hierbei nicht zwischen "richtigem" Bier und  "alkoholfreiem" Bier, sodass sie auch kein alkoholfreies Bier an Kinder/Jugendliche unter 16-Jahren verkaufen, obwohl es eigentlich legal wäre. Allerdings haben Verkäufer oder Geschäfte das Recht, den Verkauf gewisser Produkte an bestimmte Personen zu verweigern, was sie aber nur selten tun,    weil Geschäfte natürlich möglichst viele Artikel verkaufen möchten.

   

    

Was sich in Deutschland "alkoholfrei" nennen darf, heißt in anderen Ländern "alkoholarm" und unterliegt wegen dieses Restgehalts an Alkohol einer Alterbeschränkung. Malzbier unterliegt dagegen keiner Alterbeschränkung und Mon Cheries auch nicht.

Nein tut es nicht, da (fast) kein Alkohol enthalten ist. Allerdings verkaufen es einige Geschäfte trotzdem erst ab 16 wenn sie sich auf die sichere Seite stellen wollen.

Alkoholfreies Bier unterliegt den selben Bestimmungen, wie normales Bier, da auch Alkoholfreies Bier Alkohol enthält. Allerdings so wenig, dass man AlkoholFREI schreiben darf.

Und sobald auch nur eine Kleinstmenge Alkohol enthalten ist, darf es nicht an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden!

Dies regelt das Jugendschutzgesetz!