Unterhaltszahlungen werden beim Wohngeld nicht in voller höhe berücksichtigt?

1 Antwort

Legt einen Widerspruch gegen den Bescheid ein. Nach §18 WoGG muss der Unterhalt in voller Höhe abgesetzt werden wenn ein Titel vorliegt. Siehe folgenden Link: http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__18.html

elaz2007 
Fragesteller
 04.07.2016, 18:08

ja, aber ganz unten steht das es nur für Satz 1 gilt. Und das trifft ja bei uns nicht zu. Ich versteh es einfach nicht

Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind die folgenden zu erwartenden Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen abzuziehen:

1.
bis zu 3 000 Euro jährlich für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied, das wegen Berufsausbildung auswärts wohnt, soweit es nicht von Nummer 2 erfasst ist;
2.
bis zu 3 000 Euro jährlich für ein Kind, das Haushaltsmitglied nach § 5 Absatz 4 ist; dies gilt nur für Aufwendungen, die an das Kind als Haushaltsmitglied bei dem anderen Elternteil geleistet werden;
3.
bis zu 6 000 Euro jährlich für einen früheren oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner oder eine frühere oder dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin, der oder die kein Haushaltsmitglied ist;
4.
bis zu 3 000 Euro jährlich für eine sonstige Person, die kein Haushaltsmitglied ist.
Liegt in den Fällen des Satzes 1 eine notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung, ein Unterhaltstitel oder ein Bescheid vor, sind die jährlichen Aufwendungen bis zu dem darin festgelegten Betrag abzuziehen.
TreudoofeTomate  05.07.2016, 10:02
@elaz2007

Das steht "in den Fällen des Satzes 1" nicht der Nummer 1. Der gesamte Satz 1 beinhaltet die Nummer 1 bis 4. Wie Ralkana schon sagt, Widerspruch einlegen.

Es sei denn, ihr haltet etwas für einen Titel, was tatsächlich keiner ist. Ich will euch ja nichts unterstellen, aber ihr wisst mit dem Begriff schon etwas anzufangen, oder?

Ralkana  05.07.2016, 10:05
@TreudoofeTomate

Danke für den Kommentar, mir fiel nicht ein, wie ich das den Fragesteller erklären konnte.

elaz2007 
Fragesteller
 06.07.2016, 07:23
@TreudoofeTomate

Ja natürlich. Wir haben einen Unterhaltstitel vom Jugendamt. Also alles richtig