wird eine Einmalzahlung auf Wohngeld angerechnet?

4 Antworten

Zu welchen Zweck ist denn die Zahlung? Wenn es sich um eine einmalige Schenkung , z. B. Geburtstag, Weihnachten, etc.handelt nicht, handelt es sich um wiederkehrendes Einkommen, z. B. Unterhalt dann ja.

Mal vorausgesetzt es handelt sich tatsächlich um Wohngeld und nicht um ALG - 2 vom Jobcenter,dann soll die Person im Verwendungszweck ,, Darlehen " eintragen,dann bist du auf der sicheren Seite !

@isomatte dann wird die Wohngeldbehörde nach den Darlehensvertrag und den Rückzahlungsmodalitäten fragen, die die Fragestellerin kaum nachweisen kann.

@Ralkana

Dann macht man das ganze rückwirkend,wo ist da das Problem ?

Es wird die Rückzahlung halt dann schriftlich vereinbart und auch durchgeführt,dann fließt das Geld das nächste mal nicht übers Konto zurück und sie hat ihre Nachweise !

Vorsicht, das kann gut gehen aber wenn die eine Überprüfung starten und  die Kontoauszüge  verlangen  dann wird das angerechnet, denn du bist verpflichtetjedes Einkommen zu melden.

nein, wieso sollen die das mit dem Wohngeld verrechnen

Weil auch einmaliges Einkommen zum Gesamteinkommen gehört.