frage zum kinderzuschlag und wohngeld

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Du kannst und solltest bedenkenlos alles beide gegeseitig angeben. Wohngeld und Kinderzuschlag schließen sich nicht gegenseitig aus und werden nicht voneinander abgezogen. Es sind vielmehr zwei Leistungen, die sich ergänzen sollen und ALG II vorgelagert sind. D.h. solange Du mit KiZ und Wohngeld mehr hast, als ALG II wäre, bekommst Du die ersteren beiden. Wenn Du aber ohne KiZ schon über dem ALG II-Satz (incl. Wohn- und Nebenkosten) liegst, wird der KiZ wieder gestrichen. Da musst Du aufpassen.

Ich glaube es ist besser du gibst den Kindergeld Zuschlag an. Wenn das später bekannt wird hast du schlechte Karten

Wohngeld wird beim Kinderzuschlag nicht angerechnet und umgekehrt auch nicht.

Ja natürlich angeben. Sonst bescheißt du den Staat!