Wie läuft das in einer Bedarfsgemeinschaft zwecks Gez?

7 Antworten

Nur deine Mutter mit minderjaehriger Schwester ist Teil der Bedarfsgemeinschaft. Du und dein Bruder, ihr seit ueber 25 und bezieht genug Einkommen, um Mietanteil und Bedarf selbst zu zahlen, daher seid ihr aus der Bedarfsgemeinschaft raus.

Und damit auch nicht von der GEZ befreit, die muesst ihr zahlen, bzw. einer im Haushalt. Also du oder dein Bruder. Die Befreiung gilt nur fuer Mutter und minderjaehrige Tochter. Am besten teilt ihr euch die GEZ kosten, einer von euch beiden meldet sich an, der andere gibt demjenigen 50 % der Kosten. Ebenso wie die aufgelaufenen Kosten. Da fuehrt kein Weg dran vorbei nach derzeitigem Recht, sonst kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher und es kommt zu Gehaltspfaendungen, damit ist niemanden gedient. Notfalls zahlt unter Vorbehalt.

Ihr Kinder seid nach deiner Schilderung nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft (BG) sondern lebt vielmehr mit der Mutter in einer Wohngemeinschaft (WG).Die Mutter ist auf Antrag befreit, einer von euch beiden Kindern muss den Rundfunkbeitrag zahlen.

Aber ich verstehe das nicht ...sie nutzen den selben Fernseher und das selbe Rundfunkgerät....

Du und Dein Bruder gehören nicht mehr zur BG. Also wird einer von Euch zahlen müssen, da Ihr ja verdient. In einem Haushalt muss nur einer zahlen.

richtig einer im haushalt muss zahlen. stehst du im bescheid deiner mutter? dann bist du mitglied der bedarfsgemeinschaft. wenn nicht, dann musst du zahlen. das kannst du in raten tun. oder dein bruder übernimmt das zahlen der beiträge, wenn er nicht im bescheid steht. wenn ihr nämlich mit eurem einkommen euren bedarf alleine deckt, dann seit ihr nicht mehr mitglied der bedarfsgemeinschaft. dafür spricht, dass ihr eure mietanteile etc an eure mutter abgebt und für euch selbst sorgt.