Wie sieht es mit der Unterhaltszahlung aus, wenn die Kindsmutter Hartz4 bekommt?

13 Antworten

Sobald die Mutter oder auch das Kind Sozialleistungen in Anspruch nehmen "müssen", wird natürlich auch genau geschaut, welches Einkommen der leibliche Vater des Kindes hat, um halt die Belastung für den Staat so gering wie möglich zu halten! Und eigentlich sollte es auch in Deinem Interesse sein, Dein Kind nach besten Kräften zu versorgen  - finanziell und natürlich auch menschlich!

Ein Kind hat nur Vater und Mutter und ist auf Beide angewiesen, bis es für sich allein sorgen kann!

Wenn Du sowieso mehr zahlen würdest als nötig, dann halte Dich doch gleich von Anfang an, an das was Du jetzt überhaupt zahlen kannst. Falls auch das Jugendamt mit ins Spiel kommt und Unterhaltsleistungen für Dich vorstreckt, so wirst Du auch von der Stelle aufgefordert, diese Vorleistung zurück zu bezahlen!

Es ist Dein Kind und nicht das Kind von irgendwelchen Ämtern. Die greifen nur dann unter die Arme wenn wirklich Not besteht und dessen sollte man sich immer bewusst sein!

Alles Gute für Euch

Privat klären ist keine gute Idee. In vielen Fällen kommt es doch noch zu Differenzen deswegen. Klärt die Sache also, wie es sich gehört. Mit Unterhaltstitel und der daraus folgenden Forderung.

Die anhand deines Verdienstes eh gegen Null tendiert. Aber auf dem Amt kann auch eine freiwillige Summe ausgemacht werden, dann aber wie gesagt schriftlich, dass du hinterher nicht auf die Nase fällst.

Sie kann auch Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn du wegen geringer Verdiensthöhe ausfällst. Der wird bis zum vollendeten 6. Lebensjahr oder längstens 72 Monate gezahlt, wenn es Unterbrechungen gibt.


Mit privat klaeren wird das Amt nicht einverstanden sein. Das laeuft meist darauf hinaus, dass zu wenig Unterhalt gezahlt wird und Vater Staat hat dann das Nachsehen und muss den Rest drauf legen. Und das ist nicht Sinn der Sache.

Zahlst du mehr als noetig, dann hat weder sie noch das Kind was davon, denn das bekommt sie von H4 natuerlich voll abgezogen. Da hat dein Kind mehr davon, wenn du ihm mal ab und zu ein Kleidungsstueck oder so kaufst und schenkst oder ein kleines Sparbuch anlegst und monatlich eine Kleinigkeit einzahlst.

Am Besten ist, ihr geht dann gemeinsam zum Jugendamt des Wohnorts vom Kind (vorher Termin machen), du nimmst deine Gehaltsabrechnungen mit und die Geburtsurkunde vom Kind. Die werden dann dort errechnen, wie viel du zu zahlen hast und das in einer Urkunde festschreiben. Diese kann die Kindsmutter dann dem Amt vorlegen und fuer die ist alles klar. Das Jugendamt ist kostenfrei.

Das Jobcenter kann aber auch noch mal Gehaltsnachweise verlangen, wenn das kind unter 3 Jahre ist, um Unterhaltsansprueche der Mutter (Betreuungsunterhalt) zu pruefen.

Ein Sparbuch für das Kind sollte am besten einen Sperrvermerk haben, sonst wird der darauf monatlich eingezahlte Betrag auf das Einkommen des Kindes angerechnet.

Wenn du der Kindsvater bist,dann wirst du dem Jobcenter Nachweise über dein Einkommen erbringen müssen,da könnt ihr euch nicht untereinander einigen !

Es zählt nicht dein monatliches Nettoeinkommen + deine Überstunden,sondern dein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen,also Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld / Sonderzahlungen / Zuschläge usw.kommen dann noch dazu und davon wird dann das monatliche Nettoeinkommen errechnet abzüglich deiner Aufwendungen die absetzbar sind,wie z.B. Fahrkosten für die Beschäftigung.

Dir stehen als Berufstätiger dann davon 1080 € Netto als Selbstbehalt zu,also nach dem das alles berechnet und abgezogen wurde.

Wenn du ihr dann trotzdem etwas zukommen lassen möchtest,obwohl du ggf.gar nicht leistungsfähig bist,dann mach das in Sachleistungen und gibt ihr kein Geld oder überweise welches,dann zahlst du das umsonst,weil es auf ihren Bedarf angerechnet würde.

Würdest du leistungsfähig sein nachdem du den Kindesunterhalt gezahlt hättest,würde sogar deiner Freundin Betreuungsunterhalt zumindest bis zum 3 Lebensjahr des Kindes zustehen,wenn sie das selber übernehmen möchte,müsste sie aber auch bei dir einfordern.

http://www.finanztip.de/duesseldorfer-tabelle/

Der Selbstbehalt ist höher als dein Einkommen, somit wirst du vermutlich gar keinen Unterhalt bezahlen müssen. Du wirst sicher noch Post bekommen. Ansonsten steht es dir frei, wie ihr das gemeinsam handhabt. Schade, wieder ein Kind ohne Familie.(Vater und Mutter) lg