Unterhaltszahlung an ex freundin wenn man eine neue familie hat?

10 Antworten

Solang er nicht jetzt schon beim Selbsterhalt angelangt ist, wird sich daran nichts ändern. Warum sollte das andere Kind Nachteile haben, nur weil ihr auch ein Kind habt?

Dein Lover ist beiden Kinder zuerst und gleichberechtigt unterhaltspflichtig.

(Einen bestehenden Titel müsste er erst ändern lassen, er kann nicht einfach weniger Unterhalt zahlen)

Eurem gemeinsamen Kind gegenüber ist er nicht barunterhaltspflichtig, da ihr ja in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

Erst wenn der Kindesunterhalt (die 240 Euro sind übrigens grade mal der Mindestunterhalt) gezahlt ist, bleibt vom möglichen Rest bis zum Selbstbehalt (1200 Euro beim Betreuungsunterhalt) noch Unterhaltsansprüche der Ex.

Du stehst zZ beim Unterhalt hinten an.

Wenn du mit deinem Kind eines Tages ohne deinen Freund dastehst, wirst du froh sein, wenn er sich nicht arm rechnet mit der nächsten Frau und dem nächsten Kind.

vwzicke64  07.02.2017, 23:59

Dein Lover, was soll dass denn!!!

Beide Kinder stehen im ersten Rang, der Selbstbehalt deines Partners gegenüber seinen beiden Kindern 1080 Euro, gegenüber seiner Ex 1200 Euro. Ab September fällt der Unterhalt für die Ex weg

Nein, die Unterhaltspflicht bleibt bestehen, bis das Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat. Der Betrag steigt mit dem Alter des Kindes und dem Einkommen. Schau in die "Düsseldorfer Tabelle" Da kann er noch locker zwanzig Jahre weiterzahlen und der monatliche Betrag kann auf über EUR 800,00 steigen - für beide Kinder gleichermaßen.

Warum solltest das zweite Kind bevorzugt werden?

brido  08.02.2017, 14:02

Oft wird das erste bevorzugt... wenn das zweite und weitere beim Vater leben können sie im Endeffekt weniger haben... bis auf die 2 % pro Kind.

Beide Kinder sind unterhaltsrechtlich gleichgestellt - und ihre Unterhalte haben Vorrang vor denen der Mütter.

Bis zur Geburt eures Kindes muss er also zumindest den bisherigen Betrag für das Kind weiterzahlen.

Je nach Einkommen wäre er dir während des Mutterschutzes unterhaltspflichtig, aber nur, wenn er nach Zahlung des Betreuungsunterhaltes für die erste Kindsmutter noch genug Einkommen übrig hat (noch mehr als 1200 Euro).

Ab der Geburt eures Kindes haben dann erstmal beide Kinder Vorrang, bevor deren Mütter dran sind. 

er ist mir ja dann auch unterhaltspflichtig..... 

Die Mütter sind dann beide ebenfalls gleichrangig und bekommen dann nur noch etwas, wenn dem Mann nach Zahlung der Kindesunterhalte noch mehr als 1200 Euro vom Einkommen verbleiben.

  • Ist sein Einkommen hoch genug, muss er also der ersten Kindsmutter bis zum dritten Geburtstag weiterhin die 139 Euro zahlen.
  • Ist es nicht ausreichend, muss der zur Verfügung stehende Betrag auf euch beide aufgeteilt werden, die erste Mutter bekäme für sich selbst dann also ggf. weniger. 
  • Reicht sein Einkommen nur für die Kindesunterhalte, gehen die Mütter leer aus - Bevor er der ersten Mutter aber weniger zahlen dürfte, müsste er erst den Titel abändern lassen...

Am Unterhalt für das erste Kind ändert sich also nichts (er steigt an, sobald es die nächste Altersstufe erreicht - am 6. Geburtstag).

werden ich und mein kind dann bevorzugt? 

Definitiv: Nein. (Auch nicht, wenn ihr heiraten würdet...)