Unterhaltszahlung Kind lebt in den USA

4 Antworten

Hi Alga1219,

vermutlich wird bei Erreichen der Voljährigkeit auch der Unterhaltsanspruch enden (wie in D), allgemein bei Vollendung des 18. Lebensjahres, aber es gibt Ausnahmen. In verschiedenen Staaten gelten andere Zeiten, wie z. B. in Mississippi (21), Alabama (19), Amerikanisch-Samoa (14). Sieh hier nach, welche Zeiten und besondere Anforderungen für Deine Tochter gelten. Alternativ kannste doch den RA in Frankfurt anrufen, um nichts falsch zu machen.

Grüße


Keine Grenze verlockt mehr zum Schmuggeln als die Altersgrenze. — Robert Musil

Der Unterhaltstitel erlischt nur, wenn ein festes Ablaufdatum im Titel genannt ist.
Formulierungen wie "für das minderjährige Kind" etc. beinhalten keine Befristung. Der Titel gilt dann auch bei Volljährigkeit weiter.

Bin ich noch Unterhaltspflichtig ?

Das kommt darauf an. Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindest ist das Betreiben der Erstausbildung.

Über die Lebensumstände meiner Tochter habe ich leider auch nach unzähligen Versuchen sehr wenig Informationen!

Mit Eintritt der Volljährigkeit muss das Kind selbst seinen Unterhaltsanspruch dem Grunde und der Höhe nach nachweisen. Dazu gehöret u.a. auch der Nachweis des Einkommens der Mutter.
Du solltest daher, falls der Titel unbefristet ist, einen Vollstreckungsverzicht aus dem Titel fordern.
Kommt sie dem nicht nach besteht Anlass zu einer Abänderungsklage. Diese kannst du bei deinem zuständigen Familiengericht einreichen. So weit mir bekannt geht das, wenn der Berechtigte seinen Wohnsitz im Ausland hat. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Für eine Abänderungsklage benötigst du sowieso einen Anwalt.
Gleichzeitig mit der Klage solltest du dann den titulierten Unterhalt bei Gericht hinterlegen, damit bist du vor Vollstreckungen geschützt.

Ist der Titel auf die Zeit der Minderjährigkeit befristet, kannst du den Unterhalt ohne weiteren Kommentar einstellen und der Dinge harren, die dann kommen.
Eine eventuelle Unterhaltspflicht würde erst dann wieder ab dem Monat aufleben, in dem die Tochter Auskunft oder zur Unterhaltszahlung auffordert.

Ab dem 18 Lebensjahr ist dieser Titel in soweit ungültig,da ab diesem Zeitpunkt beide Elternteile Barunterhaltspflichtig werden und dazu muss der eventuelle Unterhaltsanspruch neu berechnet werden !!!

Dazu muss das Nettoeinkommen beider Eltern addiert werden und aus der Düsseldorfer Tabelle der Unterhaltsanspruch abgelesen werden,davon ist dann das volle Kindergeld abzuziehen. Das wäre dann noch der Unterhaltsanspruch,den das Kind an beide Eltern stellen könnte. Würde das Kind selber Einkommen erzielen,müsste das dann von diesem Unterhaltsanspruch noch abgezogen werden.

Bleibt dann deine Differenz offen,würde diese je nach dem bereinigten Nettoeinkommen in Prozenten aufgeteilt. Das wäre die Vorgehensweise hier in Deutschland.

Da sie aber in den USA - lebt,wird das ganze viel komplizierter,da spielen viele verschiedene Umstände eine Rolle,deshalb wirst du dir wahrscheinlich auch einen Anwalt für Familienrecht nehmen müssen,der dir dann den eventuell zu zahlenden Unterhalt berechnet.

Aber ich würde auf jeden Fall die Zahlungen nach dem 18 Lebensjahr einstellen und eine Auskunft über die finanzielle Situation bzw.Lebensumstände fordern,das steht dir zu und dazu ist sie auch verpflichtet.

Ab dem 18 Lebensjahr ist dieser Titel in soweit ungültig

Hier irrst du, der Titel gilt weiter, wenn er nicht befristet ist und es kann auch daraus vollstreckt werden > siehe § 244 FamFG
z. Bsp. hier: http://dejure.org/gesetze/FamFG/244.html
Den Unterhalt einfach einzustellen kann daher zur sofortigen Vollstreckung führen.

Die Düsseldorfer Tabelle ist nicht maßgeblich, da das Kind in den USA lebt gilt grundsätzlich das dort geltende Unterhaltsrecht.

Meine Frage ist ob der Unterhaltstitel den meine Ex Frau hat mit dem 18 Geburtstag meiner Tochter erlischt?

Das hängt davon ab, was im Titel steht. Mit erreichen der Volljährigkeit sollten sie aber in jeden Fall die Herausgabe des Titel, oder die Kraftloserklärung desselben verlangen und, falls dies nicht freiwillig geschieht, gerichtlich durchsetzen.

Mit der Volljährigkeit ist der Unterhalt aber in jeden Fall, wenn auf ein vom Kind bestimmtes Konto zu überweisen.

Aber der Vater hat ein danenben ein Recht zu erfahren, ob seine Tochter sich Denn "Faulenzer" müssen nicht