Wäre man unterhaltspflichtig, wenn schwangerschaft verheimlicht wird / eine abtreibung zu spät ist

8 Antworten

das wärst du sicher, denn deine Freundin entscheidet selbst, ob sie das Kind haben möchte oder nicht, das hat also mit Verheimlichen und Zahlung insofern nichts zu tun. Wenn du der Vater bist, also zahlen

Der Mann muss zahlen, wenn er der Erzeuger ist. Punkt.

  • Ob die Frau dabei getrickst hat oder nicht, ist völlig unerheblich. Egal ob die Frau über die Art und Zuverlässigkeit der Verhütung getäuscht hat, gar absichtlich schwanger wurde oder die Schwangerschaft verheimlicht oder selbst wenn die Vaterschaft unklar ist und erst durch ein genetisches Gutachten nach der Geburt erkannt wird, Vaterschaft ist Vaterschaft. Wie es dazu kam, ist nach deutschem Recht völlig egal.
  • Ohnehin ist der Zusammenhang mit Abtreibung in Deiner Frage ziemlich seltsam. Du hättest ja auch bei rechtzeitiger Information kein Recht darauf, dass sie abtreibt. Ob eine Frau abtriebt oder nicht, ist ihre eigene Entscheidung und der Erzeuger (werdende Vater) hat dabei keinerlei Mitspracherecht. Im Gegenteil ist es natürlich nicht gestattet, eine Frau zum Abbruch zu nötigen.
  • Der Mann sollte selbstverständlich unbedingt auf einen Vaterschaftstest bestehen und die Vaterschaft vorher nicht anerkennen und auch keine Zahlungen leisten.
  • Jeder Mann muss sich im klaren sein, dass Sex zu Vaterschaft führen kann. Dieses Risiko wird immer eingegangen und kann durch Vertrauen und Verhütung nur zu einem gewissen Teil ersetzt werden. Ein Restrisiko verbleibt immer, seien es echte Verhütungspannen oder eben Tricksereien der Frau.
  • Genau das spricht übrigens auch dagegen, beliebig Sex mit einer Frau zu haben. Man sollte zumindest ein klein wenig immer daran denken, dass es trotz Verhütung zu einer ungewollten Schwangerschaft kommen kann. Sex kann zu Kinder führen. Das ist ist die triviale Erkenntnis, die viele leider immer mal wieder ausblenden.

,, Jeder Mann muss sich im klaren sein, dass Sex zu Vaterschaft führen kann. Dieses Risiko wird immer eingegangen und kann durch Vertrauen und Verhütung nur zu einem gewissen Teil ersetzt werden. Ein Restrisiko verbleibt immer, seien es echte Verhütungspannen ''

Also kann der Mann im Prinzip nur enthaltsam leben, will er keine Kinder. Die Frau hat jedoch immer noch die Möglichkeit, abzutreiben .

@JaquelineSte144
Also kann der Mann im Prinzip nur enthaltsam leben, will er keine Kinder. Die Frau hat jedoch immer noch die Möglichkeit, abzutreiben .

Ja, wenn es hart auf hart, ist es genau so.

Die Situation mag aus Sicht des Mannes oftmals unbefriedigend erscheinen, aber letztlich gibt es keine andere Lösung, als das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren eigenen Körper anzuerkennen. Es ist ihr Körper und eine Zwangsschwangerschaft oder Zwangsabtreibung ist nicht zumutbar. Die Asymmetrie ist bedingt durch die Natur der Fortpflanzung und kein gesellschaftliche Willkür.

Letztlich muss der Mann der Frau vertrauen und genau das spricht dafür, auch nur Sex zu haben, wenn man sich nahe ist, vertraut gern hat und zusammen auf einer Linie ist, was Kinderwunsch angeht.

Männer können Kondome verwenden, aber die Sicherheit ist bekanntermaßen eingeschränkt.

Vollkommen egal ob frühzeitig informiert oder nicht und ob Abbruch noch möglich oder nicht. Wenn du der Kindsvater bist, bist du Unterhaltspflichtig!

Unterhaltspflichtig bist du in jedem Fall, egal wann du davon erfährst. Du warst beteiligt, also musst du dazu stehn und deinen Teil dazu beitragen.

Du bist der Vater, unabhängig davon, wann Du in Kenntnis gesetzt wirst. Und selbst wenn es früh genug gewesen wäre, du kannst sie nicht zur Abtreibung zwingen.