Unterhaltszahlungen - Höherstufung um zwei Gruppen

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Folgendes steht in der Anmerkung I der Düsseldorfer Tabelle:
"Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang."

Das heißt, wenn dein Freund jetzt nur noch gegenüber 1 Person Unterhaltspflichtig ist, kann gestuft werden.
Früher war tatsächlich eine Stufung um 2 Einkommensstufen möglich.
Da sich seitdem aber in der Struktur der Tabelle geändert hat ist heute nur noch eine Stufung um 1 Einkommensstufe üblich.

Eine Stufung muss auch nicht erfolgen, sondern ist eine kann-Regelung.
Freiwillig würde ich, wenn überhaupt, nur einer Höherstufung um 1 Gruppe zustimmen.

Hallo, das ist schon rechtens.Das Kind kostet jetzt mehr, weil es älter ist und die Ausgaben z.B. für Schule und Lebenshaltungskosten einfach höher sind.

Die Einkommensstufen haben nichts mit den Altersstufen zu tun. Das ist eine andere Geschichte.

Kindesunterhalt geht immer vor!

Das Geld ist ja nicht für seine Ex, sondern für sein Kind!

Geld für die Ex hat nix mit Kind zu tun. Er ist für das Kind unterhaltspflichtig un die Einstufung wird nach geltendem Gesetz vorgenommen. Wenn er das anzweifelt, kann er sich ja mal ne rechtsberatung holen (und zwar ne echte, nicht irgendwelches WWW-Blabla, hier wird wahlweise erzählt, dass im Himmel Jahrmarkt ist oder auch nicht)

Geld für die Ex hat nix mit Kind zu tun. Er ist für das Kind unterhaltspflichtig un die Einstufung wird nach geltendem Gesetz vorgenommen.

Das hat nichts mit dem Gesetz zu tun, sondern ist reines Richterrecht.

Gesetzlich festgelegt ist nur die 1. Einkommensstufe der DDT, diese entspricht den Vorschriften aus dem § 1612a BGB.