Unterhaltsforderung nach Scheidung von Arbeitsamt wegen meinem Ex an mich, w30 mit 6jährigem Kind?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zuerst einmal, dein Partner hat damit schon mal gar nichts zu tun, er ist nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Auch wenn in deinem Scheidungsurteil nichts dazu steht, hätte das Gericht nachehelichen Unterhalt vorgesehen, dann würde das im Scheidungsurteil festgeschrieben sein. Das ist aber nur noch selten der Fall. Und genau so würde ich denen erst mal schreiben. Schicke ihnen eine Kopie des Urteils und weise darauf hin, dass kein nachehelicher Unterhalt festgeschrieben wurde und du daher nicht dazu verpflichtet bist.

Bei deinem Einkommen stehen  dir ja erst mal 1200 netto als Selbstbehalt zu und ebenso noch etwas für Dein Kind. Ausgaben spielen dabei keine Rolle, die zahlst du it dem Selbstbehalt, allerdings würde ich trotzdem alle besonderen Ausgaben mit Erklärungen auflisten, wie Schulden, wenn sie in der Ehe, durch die Ausbildung oder für die Arbeit (notwendiges Auto) entstanden sind, sowie km zur Arbeit und Kindergarten, das sind Werbungskosten, um Einkommen erzielen zu können. Und andere besondere Ausgaben für das Kind, falls vorhanden.

Ich denke, die probieren es halt, haben aber keine Chance, was zu kriegen. Und mit einem Brief mit klaren 'Worten werden sie es wahrscheinlich aufgeben. Schreibe ihnen freundlich, falls Forderungen kommen, wirst du dir einen Anwalt nehmen müssen.

Das würde ich dann auch tun, mich vom Anwalt beraten lassen, aber ich denke, ein deutlicher Brief, dass du davon ausgehst, dass du nicht zahlen musst, solltest du erst versuchen, oft hilft das bereits.

Ich denke nicht, dass du was zahlen musst.

Wird alles angerechnet und die Ausgaben natürlich ebenfalls gegengerechnet. Und weil dein Ex doch eh Unterhaltsschulden hat beim Jugendamt, ist das irgendwie auch sinnfrei. 

Wenn aus dem Scheidungsurteil hervor geht das du keinen Unterhalt zu leisten hast,schicke eine Kopie davon ans Jobcenter und warte ab was passiert,denn wenn du da nicht zum Unterhalt verpflichtet wurdest warum sollte jetzt eine Unterhaltspflicht bestehen !

19Hilfe85 
Fragesteller
 16.05.2016, 15:05

Danke, aber leider geht dies aus dem Scheidungsurteil nicht hervor. Es ist dort nicht thematisiert, lediglich die Scheidung und die Übertragung von Entgeltpunkten der Rentenversicherung von mir auf ihn.

In einem Merkblatt zum Urteil wurde noch darauf hingewiesen, ab welchem Tag nachehelicher Unterhalt im Falle der späteren Beantragung eines Ehegatten erfolgt.

Das ärgerliche und für mich unverständliche ist, dass er zum Zeitpunkt der Scheidung ein fast doppelt so hohes Einkommen hatte als ich. Und ich hatte nur staatliche Unterstützung erhalten. Unterhalt während der Trennung hatte ich nicht gefordert, war vom Arbeitsamt aber auch nicht darauf aufmerksam gemacht worden. Ich hatte lediglich für unser Kind Unterhalt beantragt.

Ich hatte in der Zeit eine Ausbildung gemacht und von der Stütze gelebt und danach ein Jahr eine schlecht bezahlten Zeitarbeitsplatz. Als ich endlich einen besseren aber auch noch nicht gut bezahlten Job hatte, kam endlich das Scheidungsurteil. Jetzt hab ich seit einem halben Jahr endlich einen vernüftigen Job, leider nur auf 2 Jahre befristet, so dass ich noch nicht weiß, was in Zukunft noch alles auf mich zukommt...

Falls ich ihm tatsächlich Unterhalt zahlen muss, wie lang hat er denn überhaupt darauf Anspruch?????? Die Probleme mit ihm und der Scheidung hören einfach niemals auf.

isomatte  16.05.2016, 15:38
@19Hilfe85

Soweit ich das nachlesen konnte gibt es hier keine zeitliche Festsetzung,dass müsste am Ende sicher durch ein Gericht festgesetzt werden,wenn das nach der Scheidung überhaupt noch möglich wäre !

Deshalb würde ich dir raten einen Fachanwalt für Scheidungsrecht aufzusuchen,du hattest du zur Scheidung sicher auch schon einen,den würde ich dann mal zu einem Beratungsgespräch aufsuchen.

Denn nur dieser kann anhand deiner beruflichen und sonstigen Aufwendungen berechnen ob und wenn ja in welcher Höhe du leistungsfähig sein würdest und der kann dich dann auch über die zeitliche Dauer aufklären.

Aber hier muss ja auch berücksichtigt werden das du noch vorrangig unterhaltspflichtig für dein Kind bist und das käme zu deinem Selbstbehalt bei Trennungs  bzw.nachehelichen Unterhalt von derzeit 1200 € Netto noch dazu.

Dein Anwalt kann dann also erst mal dein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen berechnen,also nach Einberechnen von Sonderzahlungen wie Weihnachts / Urlaubsgeld und Abzügen von Aufwendungen die dir z.B. durch deine Beschäftigung entstehen.

Dann bist du unter Umständen selbst bei einer Unterhaltspflicht nicht leistungsfähig.

Den Anwalt würde ich aber auf jeden Fall aufsuchen,denn das Jobcenter berechnet hier immer nach ihrem Vorteil,auch wenn das ganze gesetzlich nicht korrekt ist,dass sieht man an den vielen Klagen die vor dem Sozialgericht landen und zum Großteil dann vom Jobcenter verloren werden.

Meines Wissens sind Deine Ausgaben irrelevant. Desweiteren erkundige Dich bei dem Jugendamt, ob die Unterhaltspflicht mit dem ausstehenden Kindergeld verrechnet werden kann/darf.

Inwieweit in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft der Partner "angerührt" werden darf, weiß ich nicht. 

Auskunft musst du gegen da führt kein Weg dran vorbei. Hier wird dein Einkommen ermittelt da du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst. Ausgaben interessiert das Amt nicht. Sie ermitteln die Ausgaben um festzustellen was du an Unterhalt gg. deinem Ex aufbringen kannst. Das Jugendamt holt sich den Unterhaltsvorschuss zurück von deinem Ex. damit haste nichts zutun.