warum muss ich (Nettoverdienst 1350€) 500€ Unterhalt zahlen?

7 Antworten

Gibt es ein Unterhaltsurteil? Wahrscheinlich ja. Das ist , wie ein Gesetz. Wenn sich, was ich vermute, Dein Einkommen seitdem verringert hat, musst Du, um von dem Betrag runterzukommen, beim Amtsgericht eine Abänderungklage einreichen. Zuständig: Rechtsantragstelle des Amtsgerichtes.

Ich nehme an, dass du mit einem neuen Partner zsm bist, denn normalerweise würden die sonst etwa 1000€ an unpfändbarem Einkommen verbleiben. Durch einen Partner kann die Pfändungsgrenze bis 20% niedriger ausfallen, da du dir mit ihm die Haushaltskosten teilst. Außerdem sind 500€ Unterhalt für 2 Kids recht wenig. LG

Noch zu günstig für dich, im Gegensatz zu dem Teil der die Kinder versorgt, etc. etc, auch für Mütter gilt das, bist doch fein raus mit den paar Kröten.

Wir wissen leider nicht, ob du mal mehr verdient hast, ob die Unterhaltssumme vom Gericht ohne deine Mitwirkung festgelegt werden musste oder ob du ggf. in neuer Beziehung lebst und man einen Synergieeffekt einberechnet hat. Dass gepfändet wird, weisst aber schon darauf hin, dass du möglicherweise nicht freiwillig mitgewirkt und auch nicht gezahlt hast. In diesem Fall wird dann die Unterhaltssumme einfach festgelegt und steht dann auch fest.

Nicht vergessen darf man, dass auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld einfliessen.

Der Unterhalt wurde in der Höhe ja mal so festgesetzt, du hast nicht gezahlt also gab es einen Titel und jetzt wird in der Höhe gepfändet. 1. Wieviel Unterhalt musst du laut Festsetzung Zahlen? 2. lebst du allein? 3. hat sich dein Einkommen nach Festsetzung des Unterhalts verringert? Mit so wenig Infos kann man dir nicht gut helfen. Wenn du wieder in häuslicher Gemeinschaft lebst, kann es sein dass dein Selbstbehalt auf 800€ runter gesetzt wurde, aufgrund des Synergieeffekts. Wenn sich dein Einkommen verringert hat, kannst du eine Neuberechnung durchführen lassen. Wieso wird gepfändet, also warum hast du nicht freiwillig gezahlt?

Und wegen deines angestrebten Nebenjobs: 1. kommt es auf die Höhe des Unterhaltstitels an, wenn du zB eigentlich 600€ Zahlen müsstest und derzeit aufgrund des Selbstbehalts weniger zahlst, wird natürlich auch der Rest eingefordert, wenn du mehr Verdienst! 2. wenn du nur das Zahlen musst was jetzt auch gepfändet wird, dann bleibt zu prüfen, ob du mit dem was du mehr Verdienst in die nächste Unterhaltsstufe rutschst oder nicht. Schau in der Düsseldorfer Tabelle nach oder lass dich anwaltlich beraten.

Bei der Festsetzung des Unterhaltes hab ich kaum über 800€ verdient darum konnte ich nicht zahlen und mein Ex-Mann hat Pfänden lassen. Jetzt könnte ich zahlen, zwar nicht den vollen betrag aber immerhin einen teil.