Welche Kosten/Ausgaben werden für Hartz4 berücksichtigt?

4 Antworten

Zur GRUNDsicherung zählen weder Handy, noch Ballett und die ganzen anderen Versicherungen. Das kannst du beibehalten, wenn du es von dem GRUNDbedarf abzwacken kannst. Zusätzlich für diesen Luxus bekommst du keinen Cent. 

Das ist schon krass, wenn man bedenkt dass man ohne diese Zusatzversicherungen ja mehr zählt als ohne - ne einfach Blombe 70 euro.... Hilft einem dann da da sHartz4 oder eine andere Stelle???? Wenn man diese Versicherungen nicht mehr hat?

Bekommst du denn schon ALG - 2 ?

Dann wurde normalerweise schon alles berücksichtigt,was es zu berücksichtigen gibt.

Wenn du noch kein ALG - 2 bekommst,was verdienst du dann Brutto und Netto,denn die Miete muss ja von wem gezahlt werden ?

Was? Verstehe die Fragestellung nicht, da sie sich nicht auf meine Frage bezieht ....

@thesunshiner

Was gibt es denn da nicht zu verstehen ?

Hilfe bekommst du nur,wenn du auch bedürftig bist und deshalb ist unter anderem dein Einkommen wichtig und auch das des Kindes.

Auf das Bildungs und Teilhabepaket hättest du nur Anspruch,wenn du ALG - 2 / Sozialhilfe / Sozialgeld / Kinderzuschlag und oder Wohngeld beziehen würdest.

Ihr habt laut SGB - ll einen individuellen Bedarf und wenn dieser nach Abzug von evtl. Freibeträgen gedeckt ist,dann besteht kein Anspruch mehr.

Wenn du alleinerziehend bist,dann stünde dir zu euren Regelsätzen noch ein Alleinerziehenden Mehrbedarf zu,da kommt es auf das Alter und die Anzahl der Kinder an und wenn durch eine Krankheit noch eine aufwändige Ernährung erforderlich sein würde,dann käme auch hier noch ein Mehrbedarf in betracht.

Würde also dann nur der Alleinerziehenden Mehrbedarf in betracht kommen und das Kind noch keine 7 Jahre sein,dann stünde dir dafür zusätzlich zu deinen derzeitigen 399 € Regelsatz,noch 36 % davon als Mehrbedarf zu,also noch mal 143,64 €.

Dazu käme dann der Regelsatz des Kindes,der beträgt min. 234 € ( 0 - 5 Jahre ) und 267 € ( von 6 - 13 Jahren ),dazu kommt dann jeweils der Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und das ergibt dann den individuellen Bedarf.

In eurem Fall würden das dann 330 € sein,wenn die Warmmiete 660 € beträgt,demnach läge der Bedarf des Kindes bei min.564 € pro Monat.

Dir stünden dann deine 399 € Regelsatz zu + die 143,64 € Alleinerziehenden Mehrbedarf + dein Kopfanteil von 330 € = 872,64 € + min. 564 € fürs Kind = gesamt min. 1436,64 € Bedarf.

Dein Kind hat schon 314 € Unterhalt + 184 € Kindergeld = 498 € als Einkommen,es blieben also noch vorerst ca. 66 € Bedarf übrig und wenn die 120 € auch noch dazu kämen,würde für das Kind gar kein Anspruch mehr bestehen und der Überschuss auf das Kindergeld bezogen und auf deinen Bedarf angerechnet,weil das Kind diesen dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde.

Dann bliebe nur noch dein Bedarf von angenommen min. 872,64 € übrig und dann käme es auf dein Brutto und Nettoeinkommen an,weil sich aus deinem Bruttoeinkommen deine Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berechnen und dann theoretisch vom Netto abgezogen würden und dann das anrechenbare Netto ergeben,was dann auf den Bedarf angerechnet wird.

Was du außer der Warmmiete zu zahlen hast,musst du selber aus deinem bzw. eurem Regelsatz bestreiten,Kosten für die Kita kannst du beim Jugendamt beantragen.

Deine Beiträge für deine Riester Rente interessieren hier nicht,genauso wie Telefon,Internet,Abschläge für Haushaltsstrom usw.

Die Riester Rente bringt dir im Endeffekt eh nichts,wenn du später auf zusätzliche Grundsicherung angewiesen bist,denn wenn diese dann zur Auszahlung kommt,wird sie angerechnet,dieses 160 € könntest du dir schon mal sparen.

Alle Einnahmen werden angerechnet, auch das Kindergeld.

Von der GEZ kannst du befreit werden. Das musst du aber bei der GEZ beantragen, sobald du den Bewilligungsbescheid hast.

Auch der Kindergarten sollte kostenlos sein. Das musst du, soweit ich weiß, beim Jugendamt beantragen.

Für die Versicherungen und dem Strom musst du selbst aufkommen.

Hinsichtlich des Ballets kannst du einen Bildungsgutschein für deine Tochter beantragen.

Wo kriegt man denn den Bildungsschein?

@thesunshiner

Einfach beim Jobcenter beantragen.

Hinsichtlich der Miete bin ich mir nicht sicher, ob die noch im Rahmen ist. Es zählt die Kaltmiete. Erstmal werden die Kosten natürlich übernommen. Du bekommst aber ggf. eine Afforderung, diese zu senken. Falls es nicht möglich ist, eine billigere Wohnung in angemessener Größe zu finden, musst du nachweisen, dass du zumindest gesucht und dich beworben hast, sonst erhälst du nur noch den Höchstsatz. Sofern dies passiert, lohnt es sich aber auch häufig, rechtlich vorzugehen.

@Gierschlund

Übrigens: Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete + Betriebskosten

GEZ bist du befreit,wenn du Hartz 4 bekommst.Du musst ganz schnell einen Antrag stellen,bei uns gibt's die Anträge im Rathaus.Billigere Wohnung suchen.Zahnzusatzversicherung weg,du musst beim Zahnarzt keine ZUzahlung leisten,du zählst zu den Härtefällen,so nennt sich das,ausser du möchtest bestimmtes zahnmaterial,was die kasse nicht zahlt,riester sofort weg.

Riester ist Hartz4sichee, die kommt nicht weg.... Billigere whg gibt es bei mir nicht - Münchner Raum..... U know.... Wie stellen die sich das denn vor? Wieso beurteilst du das so? Ich hab 65 qm! Das darf ich haben

@thesunshiner

du darfst alles haben,man muss es sich aber leisten können

Ich hab schon oft gelesen, dass die Miete so lange sieht nicht zu groß ist- bezahlt wird, und die whg die ich habe - kostet normal 100 Euro mehr! Günstiger komme ich nicht weg. Aber gut, da kann man auf Wohngeld zurückgreifen ge?