Muss ich Unterhaltstitel unterschreiben?

1 Antwort

Die Konsequenz wäre: Klage, Prozess verlieren, doch Titel bekommen...

Das Kind hat Anspruch auf einen unbefristeten Titel. Entweder über das Jugendamt, eine notarielle Vereinbarung oder einen Titel bzw. Vergleich über das Gericht.

Wenn das Ganze über das Jugendamt passiert, dann muss man es zwar nicht unterschreiben, kann zum Notar gehen und es dort kostengünstig machen lassen, ändert aber nicht wirklich viel.

Manche Jugendämter lassen sich drauf ein den Titel zu befristen auf die Volljährigkeit.

Im Grunde kannst du dann jeden Passus streichen, der dir nicht zusagt. Ob man das dann so hin nimmt ist eine andere Sache...

Hier findest du alle relevanten Infos zum Thema:

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/unterhaltsansprueche-ueberblick.html#Kindesunterhalt