Ex-Frau will Einverständniserklärung für Umzug mit Kind in hohe Entfernung?

7 Antworten

Selbstverständlich benötigt sie diese Erklärung, wenn ihr beide das Sorgerecht habt.

Und ich würde sie NICHT geben, wenn mir etwas am Kind liegt.

ihr habt gemeinsame sorgerecht. einen umzug aus der derzeitigen umgebung des kindes ist für dies deinerseits zustimmungspflichtig. ohne deine zustimmung kann sie das kind nicht ummelden, in keiner kita oder schule anmelden.

du musst nun also fr dich entscheiden, ob du möchtest, dass deine ex das kind mit zu sich nimmt oder ob du auf sofortige rückführung in die gewohnte umgebung und soziale umfeld willst. dazu solltest du zügig einen anwalt einholen und befragen, da mit jedem tag den deine ex das kind entzieht deine chancen auf rückführung sinken.

entscheide also für dich was du möchtest. hier kannst du auch gerne mit reinschauen: www.allein-erziehend.net oder www.vatersein.de

Richtig ist: da Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, musst Du Deine Zustimmung zur Anmeldung erteilen.

Richtig ist auch: Da Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, darf sie "eigentlich" nicht ohne Deine Zustimmung mit dem Kind umziehen.

ABER: Im Ergebnis nutzt Dir das leider höchstwahrscheinlich alles nicht viel. Denn wenn es zwischen Dir und Deiner Frau keine Einigkeit gibt, so hat Deine Frau die Möglichkeit, beim Gericht das alleinige Sorgerecht oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen. und deine Frau würde dieses alleinige Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht auch bekommen. Denn wen sich Eltern nicht einig sind, MUSS das Gericht ja einem von beiden die Entscheidungsbefugnis übertragen, und wer soll das anders sein als Deine Frau? Solange das Gericht nicht zu der Überzeugung kommt, dass es das Kind bei Deiner Frau schlecht hat, wird die Entscheidung mit 100%-iger Sicherheit so entscheiden. Dir bleibt als Vater nichts anderes übrig, als "mit der Faust in der Tasche" die Genehmigung zu erteilen und darauf zu bestehen, dass aber trotz der Entfernung eine ausreichender Umgang mit Deinem Kind stattfinden kann. Um dies zu ermöglichen, muss Dir Deine Frau entgegenkommen, zeitlich und u.U. auch finanziell. Siehe https://www.scheidung-online.de/umgang-bei-umzug-eines-elternteils-mit-dem-kind/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ihr seid verheiratet: dann habt ihr gemeinsames Sorgerecht und das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Deine Frau kann nicht einfach mal eben das Kind nehmen und umziehen!

Wenn du so eine Bescheinigung ausstellst, dann wirst du "Zahlvater" und sonst nichts!

Was deine Frau da faselt ist der klägliche Versuch dich zu überrumpeln! Suche dir umgehend einen guten Anwalt und sieh zu, dass du den Umzug mit allen Mitteln verhinderst. Sie kann ja hin ziehen wohin sie will, aber das Kind bleibt da! Es sei denn, du bist ein gewalttätiger Krimineller, dann hat sie gute Chancen auf das alleine Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Hallo und danke für die ausführliche Antwort. So viele Antworten und alle mit der gleichen Aussage. Das gibt Kraft.

@Nomando90

Auch wenn es dir zur Zeit schwer fällt: versuche mit ihr zu reden! Zur Zeit macht sie "Urlaub" bei deinen Eltern. Aber sie darf das Kind dort nicht einfach anmelden. Sie könnte es aber tun! Also suche dir umgehend einen Familienanwalt. Auch wegen des Unterhaltes der auf dich zukommen wird.

@Kessie1

Danke, das werde ich tun.

Ich habe ihr bisher nur schriftlich bestätigt, dass sie mit mir nicht mehr den gleichen Wohnsitz teilt. Hoffe das war nicht zu viel.

@Nomando90

Das könnte durchaus schon zu viel sein! Wenn sie nämlich jetzt behauptet, dass es sich auf sie und das Kind bezieht! Also solltest du ihr umgehend, schriftlich und nachweislich, mitteilen, dass du erwartest, dass sie euer Kind umgehend wieder in die elterliche Wohnung bringst... Schreibe ihr, dass du auf keinen Fall auf dein Kind verzichten wirst, nur weil sie meint ausziehen zu müssen. Versuche beim Amtsgericht einen Eilantrag zu stellen um dafür zu sorgen, dass sie das Kind eben nicht einfach nehmen kann!

https://www.vaterfreuden.de/partnerschaft/scheidung-trennung/wenn-die-ex-partnerin-mit-dem-kind-wegziehen-m%C3%B6chte

Hallo Nomando90,

deine Frage taucht häufig auf.

Da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, hast du neben deiner Frau auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Umzug in eine Stadt, die weit von deinem Wohnort entfernt ist, kann zustimmungspflichtig sein, wenn es dafür überzeugende Gründe gibt. Als Ausgleich könntest du über ein großzügiges und fest vereinbartes Umgangsrecht verhandeln.

Wir haben das Thema hier näher betrachtet:

https://www.scheidung.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.html

Viel Erfolg.

iurFRIEND®AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo, ich habe ihr bisher nur schriftlich bestätigt, dass sie mit mir nicht mehr den gleichen Wohnsitz teilt. Hoffe das war nicht zu viel.