Unterhalt zahlen für fremdes Kind?
Hey,
Mein bester Freund steckt in ziemlichen Schwirigkeiten. Seine Frau ist ihm vor ca. 3 Monaten fremd gegangen und wurde durch den Typen schwanger.
Als mein bester Freund das erfahren hat, hat er sich von ihr getrennt und nun läuft das Scheidungsverfahren.
Jetzt verlangt sie von ihm, dass er Unterhalt für sie und in Zukunft auch für das Kind zahlen muss.
Aber da ja das Kind nicht von ihm ist, muss er doch gar keinen Unterhalt zahlen, oder? Ihr Scheidungsanwalt hingegen meint, er müsse für alle Kosten aufkommen und will sogar noch, dass er das Haus verlässt, das zu 2/3 ihm gehört.
Ich habe ihm geraten, dass er sie so schnell wie möglich aus dem Haus werfen soll und jeglichen Kontakt zu ihr abbrechen soll.
Kann es wirklich passieren, dass er für dieses Kind bezahlen muss?
5 Antworten
Ja, das stimmt.
Er muss innerhalb von 2Jahren die Vaterschaft anfechten, sonst bleibt er sogar der rechtliche Vater und ist Kind und Mutter zu Unterhalt verpflichtet.
Es kann noch kein Scheidungsverfahren laufen.
Er sollte ganz ganz dringend einen Anwalt aufsuchen.
Hallo Rider,
das von dir geäußerte Ungerechtigkeitsempfinden trifft die Sache bereits auf den Punkt. Natürlich kann die Frau Unterhalt von deinem besten Freund verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (z.B. kann Lebensstandard nicht aufrecht erhalten) - allerdings gilt das nicht fürs Kind.
Für Kinder besteht nur insofern eine Unterhaltspflicht, als es sich um aus der Ehe hervorgegangene Kinder handelt. Da es sich bei dem Kind um einen Seitensprung der Frau handelt, ist das Kind eindeutig nicht aus der Ehe hervorgegangen.
Das mit dem aus dem Haus werfen kann nur bedingt sinnvoll sein. Wenn nämlich dein Freund auch noch die Miete für sie zahlen soll, würde ihn das wohl zusätzlich belasten. Genauso sollte er den Kontakt noch insoweit aufrecht erhalten, wie es für ein reibungsloses Scheidungsverfahren notwendig ist.
Denn eines gilt bei jeder Scheidung: Je weniger Streit, desto geringer sind die Kosten.
Vaterschaftstest verlagen. Jugendamt einschalten, Anwalt nehmen
Männer, die ihre Vaterschaft prüfen lassen möchten, haben ebenso wie das betreffende Kind und die Kindesmutter die Möglichkeit, eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft zu beantragen. In vielen Fällen ist auch das Jugendamt in das Verfahren der Vaterschaftsfeststellung involviert und fungiert als Beistand des Kindes, wobei es sich um eine besondere Variante der gesetzlichen Vertretung handelt.
Die Beistandschaft kann in diesem Fall nur von der Mutter eingerichtet werden.
Aber da ja das Kind nicht von ihm ist, muss er doch gar keinen Unterhalt zahlen, oder?
Grundsätzlich gelten währen einer Ehe geborene Kinder als ehelich. Somit auch mit Unterhaltsanspruch.
Per Vaterschaftstest feststellen lassen, dass er nicht der Vater ist.
Und die Vaterschaft anfechten.
Der Test alleine bringt nichts.
Anfechten wird nichts bringen, wenn sich seine Vaterschaft herausstellt :o)
Also ist nach dem Ergebnis zu entscheiden was zu geschehen hat bzw. soll.
Das ist richtig. Aber die soll ja eindeutig nicht möglich sein in diesem Fall.
Keine Ahnung. Ich war bei den "Vorgängen" nicht dabei- 😎
Manch bestrittene Vaterschaft hat sich doch noch als Vaterschaft herausgestellt.
Infolgedessen wird der getrennt lebende Ehemann der rechtliche Vater. Um dies zu ändern, reicht es nicht, wenn der biologische Vater die Vaterschaft anerkannt, denn selbst wenn die erforderliche Zustimmungserklärung der Mutter vorliegt, hat die Anerkennung rechtlich keine Bedeutung, da die rechtliche Vaterschaft des Noch-Ehemannes besteht. Diese Vaterschaft gilt es dann anzufechten. Dies können die Mutter, der biologische und auch der rechtliche Vater. Die Frist für diese Anfechtung beträgt 2 Jahre und beginnt ab Kenntnis von den Gegebenheiten, die gegen die Vaterschaft sprechen.
Einen Anwalt wird er ja wohl haben... Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen und testen lassen, sobald das Kind auf der Welt ist.
Das Jugendamt hat damit überhaupt nichts zu tun.