Unterhalt wenn Frau Kind von unbekanntem Mann bekommt

9 Antworten

Es geht hier doch um den Unterhalt für deine Frau . Laut deinem Ehevertrag musst du dafür ja nicht aufkommen.

Aber für das Kind schon, denn noch bist du verheiratet und laut Gesetz ist es dein Kind. Weil während der Ehe gezeugt, auch wenn es von einem anderen Mann ist.

Inwieweit schulde ich meiner Ehefrau Unterhalt bis zur Scheidung, denn ich bin ja nicht daran schuld, dass Sie schwanger von einem anderen Mann ist.

Es wäre der Unterhalt fiktiv ohne das Kind zu bestimmen. D.h. bei der Berechnung des Unterhalts wäre das Einkommen was bis zur Schwangerschaft erzielt wurde, anzusetzen. Trennungsunterhalt kann im Ehevertrag grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, nur nachehelicher Unterhalt.

Es ist sicher, dass sich meine Frau nach der Scheidung vom Staat ernähren lassen müsste. Inwieweit muss ich Angst haben, meiner Ehefrau trotz Ehevertrags Unterhalt zahlen zu müssen.

Das kommt darauf an, in wie weit das an der Ehe liegt.

Solange ihr noch verheiratet seid, bist Du der Frau unterhaltspflichtig im Rahmen des Familienunterhaltes.
Der "vorläufige" Unterhalt nach der Scheidung wird davon abhängen, wie schnell die Vaterschaftsanfechtung geklärt ist. Bis dahin wärst Du der "rechtliche" Vater und somit der Kindsmutter bis zum dritten Geburtstag des Kindes zum "Betreuungsunterhalt" verpflichtet, wodurch möglicherweise euer Ehevertrag "außer Kraft gesetzt" würde....
Andererseits wäre die Kindsmutter selbst auch ohne Betreuungsunterhalt ggf. erstmal nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen, denn sie könnte zur Deckung ihres "Mindestbedarfs" ja den im Ehevertrag vereinbarten Pauschalbetrag einsetzen....
Um diese verzwickte Situation zu meistern steht dir hoffentlich ein guter Anwalt zur Seite.....

Hallo,

da fragst Du am besten Deinen Anwalt.

LG

Eigentlich zählst Du als Vater des Kindes, da Du ja noch verheiratet bist. Diese Vaterschaftsangelegenheit solltst Du also schnellstens beim Jugendamt abklären.

Wenn Dein Ehevertrag eine Pauschalzahlung vorsieht, wirst Du diese leisten müssen, egal ob Deine Frau nun schwanger ist oder nicht.

SAXON5357 
Fragesteller
 19.03.2014, 14:32

Natürlich leiste ich die Pauschalzahlung, der Punkt ist aber, ob ich eben darüber hinaus trotzdem noch Unterhalt zahlen muss, wenn der Staat für Sie aufkommen muss.