Soldaten gefragt! Kinder und FamZ Unterhalt kind.

3 Antworten

mein Mann (Soldat AZ) und ich leben seit 3 Jahren in Scheidung.

und

und NOCH Ehefrau

Diese beiden Aussagen passen nicht zusammen. Wenn ihr getrennt lebend sein solltet, schuldet dein Mann dir Trennungsunterhalt, sollte er mehr verdienen als du. Und das ist nicht wenig...

Im Übrigen verstehe ich nicht, warum das Kindergeld getrennt wird? Meines Wissens bezieht der Elternteil das kindergeld, bei dem das Kind auch wohnt. Auf die Zuschläge an sich, hast du keinen Anspruch, die werden allerdings seinem Gehalt zugerechnet und an seinem Netto-Gehalt bemisst sich dein Unterhaltsanspruch.

Marisalein123 
Fragesteller
 13.10.2014, 16:07

Noch sind wir Eheleute, und leben in Trennung. trennungsunterhalt bezahlt er keinen da er behauptet das er keine finanziellen mittel hat! ( deshalb auch schon 3 jahre in "eingereichter"scheidung)

Apfelkind1986  13.10.2014, 16:12
@Marisalein123

LOL als Zeitsoldat, ist klar. Weißt du nicht, was er verdient?

Wenn du mir Diensteintritt und Dienstgrad sagst, kann ich dir ganz genau sein Gehalt aufschreiben, dann kannst du selbst schauen, ob da nicht vielleicht Unterhalt für dich drin wäre. Ansonsten gehst du zum Anwalt, der wird deinen Ex auffordern, seine Einkünfte offen zu legen. Der Selbstbehalt liegt übrigens bei 1100€. Alles darüber steht für Unterhalt zur Verfügung. Ich bin selbst Zeitsoldat und zahle 1500€ Trennungsgeld im Monat.

Marisalein123 
Fragesteller
 13.10.2014, 16:14
@Marisalein123
Im Übrigen verstehe ich nicht, warum das Kindergeld getrennt wird? Meines Wissens bezieht der Elternteil das kindergeld, bei dem das Kind auch wohnt

rechtlich ist es so geregelt das es zu je 50% geteilt wird (wie das Sorgerecht), musste ich auch erst von meinem Anwalt gesagt bekommen!

Apfelkind1986  13.10.2014, 16:17
@Marisalein123

Das ist möglich aber ungewöhnlich. In diesem Fall muss dein Mann aber den vollen Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen.

Marisalein123 
Fragesteller
 13.10.2014, 16:20
@Apfelkind1986

doch ich weiß was er verdient, deshalb willige ich ja auch nicht in die Scheidung ein! zudem kommt das er mittlerweile eine neue Partnerin und mit dieser ein weiteres Kind bekommen hat. was alles gründe für ihn sind keinen unterhalt an mich zahlen zu müssen.. das dies rechtlich anders aussieht ist ihm mehr als S* Egal.

Apfelkind1986  13.10.2014, 16:22
@Marisalein123

Dann nimm dir einen Anwalt. Das Gericht erklärt ihm dann schon die Rechtslage. Da wird dann notfalls das Gehalt gepfändet. Kommt super gut beim Disziplinarvorgesetzten. ;)

DFgen  14.10.2014, 12:30
@Apfelkind1986

Durch das "neue" Kind ändert sich die Reihenfolge, in der er Unterhalt zahlen muss.
- 1. Rang: alle leiblichen minderjährigen Kinder
- 2. Rang: "Betreuungsunterhalt" für die Mutter des jüngstes Kindes
- 3. Rang. Ehepartner (oder Ex-Ehepartner)

Solange Ihr noch nicht geschieden seid hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Anspruch auf Trennungsunterhalt vom anderen.
Dieser Unterhalt errechnet sich nach der Differenz beider "unterhaltsrelevanter Einkommen", in denen Zulagen, Zuschläge... und Freibeträge, Abzüge... bereits eingerechnet sind (so auch der Kinder-/ Familienzuschlag...).

Das Kindergeld steht generell beiden leiblichen Elternteilen je zur Hälfte zu. Es wird in der Regel an einen Elternteil ausgezahlt (zumeist den "betreuenden") und dem "unterhaltsverpflichteten" Elternteil dann bei den Unterhaltszahlungen angerechnet.

zudem kommt das er mittlerweile eine neue Partnerin und mit dieser ein weiteres Kind bekommen hat. was alles gründe für ihn sind keinen unterhalt an mich zahlen zu müssen..  

Dann dürfte es mit dem Trennungsunterhalt für Dich nicht grade "rosig" aussehen, denn dadurch rutschst Du in der "Unterhaltsrangfolge" auf den dritten Platz....

 das dies rechtlich anders aussieht ist ihm mehr als S* Egal.

Was die "rechtlichen Belange" betrifft, scheinst Du nicht ganz "up to date" zu sein.....

  1. Rang 1 - Nach geltendem Gesetz sieht es nun so aus, dass er einem weiteren leiblichen Kind unterhaltspflichtig ist.
    Alle Kinder sind "unterhaltsrechtlich" gleichgestellt, egal aus welcher Beziehung sie abstammen, ihnen muss als erstes Unterhalt geleistet werden.
  2. Rang 2 - Wenn er nach Zahlung der Kindesunterhalte noch ausreichend Einkommen zur Verfügung hat, ist als nächstes der "Betreuungsunterhalt" für die Mutter seines jüngsten Kindes fällig. (Auf diesen hat sie Anspruch bis zum dritten Geburtstag des Kindes.)
  3. Rang 3 - Sollten ihm danach noch mehr als 1100 Euro zur Verfügung stehen, müsste er Dir vom darüber liegenden Betrag ggf. einen Teil als Trennungsunterhalt zahlen.

Wenn er Unterhalt fuer den Sohn bezahlt, dann steht ihm auch das haelftige Kindergeld zu, so ist das geregelt, ob er ihn nun besucht oder nicht und wie oft, hat keinen Einfluss darauf.

Auf seinen Zuschlag hast du keinen Anspruch, aber bei der Scheidung wird er eh wegfallen und bei der Unterhaltshoehe fuer dein Kind, ggf. auch fuer dich spielt er eine Rolle.