familiensache-hauptsacheverfahren

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Da Verfahren - wie auch in Deinem Fall - sehr lange dauern können, ist es manchmal notwendig, daß das Gericht vorläufige Regelungen ("einstweilige Anordnungen") trifft. Dies sind Vorgänge, die "nebenbei" laufen und erst einmal sicher stellen sollen, daß niemand unnötig benachteiligt wird. Die ganze Zeit über läuft dann aber das eigentliche Verfahren weiter, um das es geht - nämlich das Hauptsacheverfahren.

danke,jetzt versteh ich es etwas besser,ich möchte nur das es so schnell wie möglich zu ende ist.

@lalelu11o7

vielen dank für deine hilfreiche info

Das "Hauptsacheverfahren" wird hier vermutlich die eigentliche Scheidung sein, der Unterhalt etc. in einem weiteren (Neben-)Verfahren entschieden....

unterhalt bekomme ich mitlerweile,es geht glaub ich um die einstweilige anordnung eines kostenvorschußes,den die gegenseite nicht akzeptiert,weil mein mann geld hat um die prozesskosten zahlen zu müssen,laut familiengericht,wogegen er jetzt sofortige beschwerde eingereicht hat,ist bissle kompliziert das ganze,danke für deine antwort

Weiß das denn dein Anwalt nicht? Ich vermute das es die eigentliche Scheidung ist und der Unterhalt ein "Nebensacheverfahren" Du kannst dich auch mal direkt beim OLG informieren die werden es am Besten wissen.

doch mit sicherheit weiß er es,aber ich wollte mich im net kundig machen,danke für den tip