Noch Ehefrau schwanger?

11 Antworten

erst mal seit ihr noch verheiratet. damit bist du per gesetz der vater. du kannst die vaterschaft aber anfechten und dann wird das geprüft. sobald feststeht das du nicht der vater bist musst du natürlich auch keinen unterhalt zahlen. das dauert ca. 1 Monat

unterhalt verlangen kann sie natürlich erst wenn das kind da ist und sie nicht mehr bei dir lebt.

Was den Kindesunterhalt angeht: Wird das Kind vor der Scheidung geboren, giltst Du nach dem Gesetz als Vater und bist unterhaltspflichtig. Wenn Du das nicht willst, musst Du die Vaterschaft anfechten, was natürlich erstmal mit Aufwand verbunden ist. Da der Scheidungsantrag bereits gestellt ist, würde es aber statt einer Vaterschaftsanfechtung ausreichen, wenn der wirkliche Vater seine Vaterschaft anerkennt. Ob er das freiwillig tut, weiss man natürlich nicht. Die weitere Frage ist die nach Ehegattenunterhalt. Einberseits hat Deine Frau grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen Dich, solange Ihr nicht geschieden seid. Andererseits ist sie spätestens mit Ablauf des ersten Trennungsjahres gehalten, sich eine eigene Vollzeitarbeit zu suchen. Dass sie infolge des Kindes möglicherweise keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann, ist freilich nicht Deine "Schuld". Es würde dann auf Folgendes hinauslaufen: Du musst dann nur denjenigen Unterhalt zahlen, der sich bei einer Vollzeittätigkeit Deiner Frau errechnen würde. Im Übrigen ist der Kindesvater unterhaltspflichtig.

Wenn das Kind noch vor der Scheidung geboren wird, (also in der Ehe) ist es zunächst mal dein Kind mit allen Rechten und Pflichten.

Natürlich kannst du die Vaterschaft anfechten.

Möglich ist alles. Die Frage ist, ob der Unterhalt gerechtfertigt und ihr von einem Gericht zugesprochen wird. Das ist unwahrscheinlich, wenn du nicht der Vater bist. Nach der Geburt kann ein DNA-Test gemacht und die Vaterschaft festgestellt werden. Wenn du nicht der Vater des Kindes bist, brauchst du keinen Unterhalt zu bezahlen. Wenn du aber der Vater bist, mußt du selbstverständlich Unterhalt bezahlen.

Sie erpresst mich damit. Wir haben ein Haus und dafür will sie mich nicht ausbezahlen. Also sie alles ich nix. DAFÜR FORDERT SIE KEIN UNTERHALT.

@bestrion2010

Das kann ich nicht einschätzen. Lasse dich nicht unter Druck setzen und dir drohen. Ich denke, du brauchst nach der Scheidung keinen Unterhalt zu bezahlen, wenn du nicht der Vater bist. Es wäre also völliger Unsinn, auf deinen Anteil des Hauses für nur wenige Monate Unterhalt (wenn überhaupt) zu verzichten. Das steht in keinem Verhältnis.

Aber ich bin keine Fachfrau für Unterhaltszahlungen. Warte ab, was dir andere schreiben.

Besprich die Angelegenheit mit deinem Rechtsanwalt. Er weiß, was zu tun ist. Lasse dich im Augenblick auf nichts ein und unterschreibe nichts. Wahrscheinlich sucht sie nur einen Dummen.

Alles Gute!

Dieses Baby wird als ehelich behandelt, ihr seid ja noch verheiratet.

Du kannst nach der Geburt einen Vaterschaftstest verlangen und anordnen lassen.

Im Augenblick bewahre die Ruhe, lass dich nicht unter Druck setzen.

Das Gericht klärt die Unterhaltsansprüche und wird das regeln.