Unterhalt neu berechnen lassen

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Der betreueunde Elternteil kann den Unterhaltsanspruch alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen, oder auch zwischendurch, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.

Der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch ebenfalls neu berechnen bzw. Titel abändern lassen...

Ab 1.1.2011 wird die neue Düsseldorfer Tabelle als RICHTLINIE (kein Gesetz!) zur Berechnung herangezogen werden.(Veröffentlichung voraussichtlich Ende Nov. 2010).

Ebenfalls erhöhen sich voraussichtlich die Selbstbehalte der Unterhaltszahler ab 1.1.2011 (um 50 Euro), für das BL Hessen ist dies vom OLG bereits beschlossen worden.

lass es vom jugendamt... es wird nicht sofort was neu berechnet sondern erstmal geschaut was seine einkommensnachweise "sagen"... diese muss der vater dir nicht aushändigen!!! warum auch!

Eine Auskunft über das Einkommen des oder der Pflichtigen kann alle 2 Jahre geforderrt werden § 1605 BGB.

Gibt es jedoch tatsächliche Hinweise darauf, dass sich das Einkommen wesentlich geändert hat, ist eine Auskunftsaufforderung auch früher möglich.

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Besteht ein dynamischer Titel, muss der Unterhaltspflichtige die Unterhaltszahlungen unaufgefordert und selbstständig anpassen.

So z.Bsp. bei gesetzlichen Änderungen oder Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle.

Jedesmal, wenn erhebliche neue Umstände eintreffen völlig unabhängig von der Zeit. Beispiel: Du klagst mit 18 als Schüler auf Unterhalt, wohnst aber noch bei der Mutter. Wie das so ist, braucht das Gericht eine Weile um alle Unterlagen zusammen zu bekommen und zu einem Urteil zu kommen und so vergeht 1 Jahr. Nun bist du 19 und willst ausziehen, um ein Studium aufzunehmen. Nun kannst du sofort erneut klagen, denn du musst Miete und alles tragen und dein Bedarf ist höher- und das Bafögamt wird nichts zahlen, wenn dein Vater Geld hat.

Eifelmensch  24.11.2010, 10:34

Warum denn gleich klagen? Man kann das doch auch so regeln.

Da die Auskünfte in deinem Beispiel noch keine 2 Jahre alt sind, ist die Einkommensgrundlage bekannt und es muss nur eine Neuberechnung durchgeführt werden.

Die jeweiligen Haftungsteile der Eltern auszurechnen ist dann wirklich kein Problem.

guinan  24.11.2010, 11:04
@Eifelmensch

Das ist natürlich möglich- wenn da Eltern vorhanden sind, die es interessiert und die Angaben freiwillig machen. Es gibt auch welche, die zahlen kein Pfennig anders als im Titel steht und verweigern Einkommensauskünfte und verstecken ihre Gelder bei dem Kind unbekannten Verwandten

Grundsätzlich hast Du alle zwei Jahre den Anspruch, Einkommensnachweise des Vaters zu verlangen. Liegt ein begründeter Verdacht vor, dass er entsprechend seines Einkommens zu wenig Unterhalt bezahlt, kannst Du auch außer der Reihe Nachweise fordern und eine Neuberechnung anregen. Am besten gehst Du zum Jugendamt und lässt Dir im Rahmen einer Beistandschaft helfen.