Wie kann ich meinen Kindesunterhalt mit Unterhaltstitel neu berechnen lassen?
Ich habe eine 13 Jährige Tochter für die ich Unterhalt bezahle. Meine ex Freundin hat damals einen Titel bei Gericht hierfür beantragt. Aktuell verdiene ich über 1000,00 EUR weniger und kann mir den Unterhalt nicht mehr leisten. Ich habe versucht mit dem Jugendamt zu sprechen. Diese haben wiederum mit der Kindesmutter gesprochen. Die Kindesmutter hat der Kürzung nicht zugestimmt. Laut dem Jugendamt muss ich nun den Unterhalt gerichtlich neu Auskalkulieren lassen. Dies kann ich momentan allerdings nicht, da ich in der Privatinsolvenz bin und kein Geld für einen Anwalt bzw. eine Rechtschutzversicerung habe. Aktuell bleiben mir im Monat weniger als 300,00 EUR zum leben aufgrund dessen bin ich auf meine Freundin angewiesen was ich auf dauer nicht möchte und nicht kann. Kann mir jemand helfen? Eventuell auch mit Erfahrungsberichten?
4 Antworten
ja, den unterhalt kannst du alle 2 jahre neu berechnen lassen.
da hilft dir ein anwalt.
geh mal zum gericht und beantrage einen beratungsschein( dauert 10min- auflistung aller ausgaben, mietvertrag, verdienstbescheinigung, kontoauszug der letzten 2 monate).
mit dem beratungsschein gehst du zu einem anwalt deiner wahl- zahlst 10€ und alles ist gut. wenn du schon den beratungschein bekommst- hast du in der regel auch schon die vorraussetzung für prozesskostenbeihilfe, fals du die brauchst.
alles in allem, kostet dich alles 10€.
fazit: finger aus den Ar... und los geht es nächste woche
Das Jugendamt braucht einen Titel nicht zugunsten des Unterhaltzahlers abändern, da es ja im Interesse des Unterhaltsempfängers - also des Kindes - handeln muss.
Bist du aber nicht durch eigenes Verschulden weniger "leistungsfähig" zum Unterhalt, hast du auch Anspruch auf "Abänderung" des Titel - nur musst du dies dann selbst veranlassen... Lass dich zumindest anwaltlich beraten - diese "Investition" solltest du dir leisten können...
Durch eine Insolvenz muss dir zumindest dein "Pfändungsfreibetrag" verbleiben, der wenigsten 1079 Euro beträgt.
Solltest du nachweislich Unterhalt für dein Kind zahlen, so liegt dein Pfändungsfreibetrag "eine Stufe" höher bei rund 1460 Euro, so dass du Kindesunterhalt auch zahlen kannst, ohne unter deinen "Selbstbehalt" gegenüber dem Kind (derzeit 1080 Euro) zu rutschen ...
Der Insolvenzverwalter/Treuhänder zieht dir nur den pfändbaren Betrag ab - sollte er diesen nicht direkt beim Arbeitgeber pfänden (...), solltest du ihm die Einkommensveränderung schnellstens mitteilen....
Während einer Insolvenz hast Du auch Freibeträge... wenn Du unterhaltspflichtig bist, dann räumt Dir der Insolvenzverwalter dafür einen extra Freibetrag ein.
Du darfst den Unterhalt auch nicht nicht zahlen - dies kann Dich die Insolvenz kosten, wenn Du da neue Schulden aufbaust.
Wenn Du nicht ausreichend verdienst, dann steht Dir Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu - ein Anruf beim Amtsgericht hilft hier weiter.
Eine Rechtschutzversicherung leistet nicht bei Familienangelegenheiten.
Sie müssen zum Amtsgericht gehen und sich einen Beratungsschein holen. Mit den Beratungsschein gehen sie zum Anwalt. Letztlich müssen Sie dann Prozesskostenhilfe beantragen und klagen.
Durch den Unterhaltsanspruch erhöht sich der Pfändungsfreibetrag entsprechend.