Kindesunterhalt Jobwechsel

3 Antworten

Zunächstmal muß man nur neu berechnen, wenn die Gegenseite, also das Kind das verlangt. Hierbei hat die Gegenseite sogar das Problem, das sie den Jobwechsel überhaupt mitbekommen muß. Ohne Anhaltspunkte kann nämlich nur alle 2 Jahre Auskunft über das Einkommen verlangt werden.

Die Frage ist natürlich auch, ob ein Mangelfall vorgelegen hat, d.h. weniger als der Mindestunterhalt gezahlt wurde.

Das kommt darauf an, ob der Mindestunterhalt oder mehr gezahlt wird.
Falls das der Fall ist, muss man als Pflichtiger nicht selbstständig tätig werden.

Hmm, schwierig. Du hast ja erst mal eine Probezeit und musst die bestehen. Wenn du arbeitslos werden würdest, muss ein halbes Jahr abgewartet werden und der volle Unterhalt bezahlt werden (auch wenn man dann selbst ein Mangelfall wird). Könnte mir vorstellen, dass dies auch bei einem Jobwechsel ist.

Ich empfehl dir mal das Forum: vatersein.de Da gibt es ein paar Cracks, die dir das bestimmt beantworten können. Die könnten dir bei genauen Angaben auch die Höhe des Unterhalts ausrechnen.