Kindesunterhalt - Mutter neu verheiratet

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uvg vom staat fällt in dem augenblick weg, wenn er immer noch arbeitslos sein sollte...vielleicht könnt ihr es aber mit kindergeldzuschlag wieder ausgleichen...

Ach daran hab ich noch gar nicht gedacht. Dankeschön, da werd ich mich Montag mal erkundigen! Ich denke da hätten wir eine Chance, er verdient nicht sooo viel und ich arbeite momentan auf 400€ Basis.

@Shawty0812

na siehste...die grenze liegt so um die 1200 euro netto bei 3 personen...da dürfte schon was gehen ;-)...

uvg fällt dann wirklich weg, aber der vater bleibt trotzdem noch unterhaltspflichtig. wenn er dann also wieder arbeitet und genug einkommen hat, muss er wieder zahlen. weigert er sich, kannst du eine beistandschaft beim jugendamt machen lassen. die helfen euch dann die unterhaltsansprüche geltend zu machen.

Der Kindesunterhalt hat nichts mit erneuter Verehelichung der Frau zu tun. Die Unterhaltsforderung behält das KIND. Es ist unaufhebbar und auch in keiner Weise strittig. Das Kind um seinen Unterhaltsanspruch zu betrügen ist kein feiner Zug.

Nein dein EX Mann ist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, egal in welcher Form Lebensgemeinschaft du lebst.

FALSCH!!! (aber das hätten einige Frauen wohl gerne)

Nach § 1586 I BGB endet die Unterhalspflicht nach wiederheirat des Unterhaltsberechtigten.

@salzpeter

Hm,ok. Und ja, ich hätte das gerne. Nicht für mich, aber es steht meinem Kind zu!

@Shawty0812

öhm... ne... eben ja nicht... sonst gebe es das Gesetz ja nicht.

Immerhin hast du ja anscheinend schon das kind zugesprochen bekommen und das Glück einen neuen Lebenspartner gefunden zu haben der dich UND dein Kind unterstützt.

@salzpeter

@ salzpeter: Mööp! Du verwechselst Ehegatten unterhalt und Kindesunterhalt. Der (Leibliche) Vater schuldet DEM KIND weiterhin Unterhalt. Das wäre nur anders wenn der neue Ehemann dein Kind Adoptiert (dem müsste jedoch der Ex zustimmen sofern er das (Anteilige) Sorgerecht hat.)

Das einzige was nicht mehr gezahlt wird ist UVG vom Staat, die Unterhaltsschuld bleibt jedoch bestehen und muss nachgezahlt werden sobald der Vater wieder Arbeit hat! Und das bis ende Der Berufsausbildung oder bis Vollendung des (?) 27. (?) Lebensjahres.

@tomcat01

@tomcat01: Stimmt. hast du recht.

Das hat er sich ja gut "ausgedacht". Das ist völliger Unsinn, dann müßte Dein neuer Mann das Kind adoptieren, ansonsten muß der Papa zahlen.