Wie wird die Steuerrückerstattung ins Kindesunterhalt mit einberechnet

4 Antworten

Es gilt das Prinzip der In-Anrechnung.

Das heißt, die Steuererstattung, wird in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt wird anteilig auf das Monatseinkommen verteilt.

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Wenn du einen dynamischen Titel hast und eventuell durch die Nachzahlung in eine höhere Einkommensgruppe rutschst, muss du den Unterhalt selbstständig anpassen.

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Die Einkommengruppen haben eine Abstufung über 400,- €, es kann also gut sein, dass sich durch die Erstattung gar nichts ändert.

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Hast du einen statischen Titel, ändert sich sowieso nichts am Kindesunterhalt.

Eine Steuerrückzahlung ist = Einkommensteuer, beim Unterhalt für dein Kind wird dein Steuerpflichtiges Einkommen samt aller sonstigen Bezüge, wie zb Weihnnachtsgeld, Urlaubstgeld berücksichtigt! Mit anderen Worten die Steuerückzahlungen sind schon in der Unterhaltsberrechnung drinnen, also ist alles dein Geld! Aber Du sagst Du zahlst an das Jobz. also wäre die Frage zahlst Du nur den Mindessatz für das Kind laut SGB(H4) oder den Mindesunterhalt nach der D.T???

Steuererstattung sagt schon der Begriff, Du bekommst zuviel entrichtete Steuer vom bereits versteuerten Einkommen zurück, davon wird nichts an den Kindesunterhalt angerechnet. Du kannst das Geld behalten!

Durch die Steuererklärung steht ja erst fest, was Du tatsächlich im zurückliegenden Jahr verdient hast. Und genau nach der Summe, die auf Deinem Steuerbescheid steht wird auch der Unterhalt berechnet.