Was zahlt jeder Elternteil an Unterhalt an volljährige Studenten?

9 Antworten

Grundsätzlich gilt, Bafög geht VOR Unterhalt!

Also sollten/müssen die Kids erst mal Bafög beantragen!

Der Selbstbehalt der Eltern liegt bei jeweils 1.300 Euro, weil beide Kids volljährig sind. Der Rest klärt sich mit dem Bafög-Antrag und hängt auch davon ab, ob die Studenten noch bei einem Elternteil wohnen, oder eine eigene Bleibe haben.

Alles Gute

Leben die Kinder noch bei den Eltern bzw.einem Elternteil,sind die Eltern getrennt ?

Im Internet gibt es einen kostenlosen Bafög - Rechner,der sollte zuerst einmal verwendet werden.

Es sollte ein Antrag auf Bafög - gestellt werden,da wird dann berechnet was jedem Kind an Bafög - zustehen würde und was ggf.von den Eltern beigesteuert werden müsste.

Leben die Kinder nicht mehr bei den Eltern / Elternteil,dann stünde ihnen derzeit jeweils ein Unterhalt von 735 € zu,die Eltern sollten ihnen dann das Kindergeld zukommen lassen,dieses wird zu 100 % auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Auch eigene evtl.Erwerbseinkommen min.dann den Unterhaltsanspruch an die Eltern,als Azubi oder Student darf man auch in der Regel nebenbei monatlich dauerhaft bis zu 450 € Brutto dazu verdienen.

.... offiziell  gar nichts, was sollten die Eltern auch bezahlen müssen für studierende Kinder?

Die beiden sollen Bafög beantragen.


Das käme darauf an,ob die Tochter noch im elterlichen Haushalt wohnend als priveligiert gilt. Der Selbstbehalt ihr gegenüber betrüge dann 1.080 €.
Dem nichtpreviligierten Student gegenüber 1.300 €.

Privilegierte Kinder gehen den nicht privilegierten in der Rangfolge vor, der Sohn bekommt also nur noch, was oberhalb des Selbtbehaltes nach Unterhatszahlung an die Tochter "übrig bleibt".

Bei ihrem Auszug stehen beide im gleichen Rang. Dann dürfte jeder die Hälfte der "verteilbaren Masse" bekommen.

Abzüglich des Kindergeldes sehe ich da günstigstenfalls folgenden marginalen U-Anspruch: 2.800 ./. 384 KiG = 2.416 ./. 2.380 SB = 36/2, also 18 € pro Kind + 192 € KiG bis zum 25. Lebensjahr.

Studieren beide heimatfern und sind damit nicht priveligiert, gäbe es nur direkt beanspruchbares Kindergeld.

G imager761




ichweisnix  07.10.2017, 14:09

Priviligiert kann ein Kind nur sein, wenn es sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befindet. Das ist bei Kindern die Studieren gerade nicht der Fall.