Mein Exmann verdient weniger, ändert sich der Unterhalt?

6 Antworten

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Heyho,

Wieviel verdient er denn jetzt? Und hat er schon geäußert, dass er den Unterhalt mindern möchte? LG

Mein Exmann verdient jetzt um die 1800€. Ja, das hat er schon geäußert. 

@helya89

Je nachdem welche Voraussetzungen er hat, z.B. ob er noch VZ arbeiten kann, ist es gut möglich, dass er sich ggf. einen Nebenjob suchen muss, wenn ihr den Unterhalt bereits festgeschrieben habt.

Ansonsten wird der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle neuberechnet, siehe hier: https://www.scheidung.de/duesseldorfer-tabelle.html

Wie sieht es mit deinem Arbeitsverhältnis aus?

@Madwrgt87

Ich arbeite Vollzeit. Mit der Betreuung des Kindes bleibt leider keine Zeit für einen Nebenjob, außer ich gebe das Kind unter der Woche in Pflege.

@helya89

Es gibt doch immer Möglichkeiten wie Ganztags-KiTa o.ä. Außerdem wenn er jetzt nur noch tz arbeitet, kann er ja auch das Kind nachmittags mal abholen :)

@Madwrgt87

Darauf wird es wohl nach einem weiteren Gespräch auch hinauslaufen. Da er wenn er unseren Sohn bei sich hat natürlich auch für die Versorgung zahlt, ist das vollkommen okay. 

Ciao :-)

Kann dein Mann den jetzigen Unterhalt in voller Höhe bezahlen oder soll dieser gekürzt werden?

Falls er diesen nicht mehr voll bezahlen kann oder will (1080.- Selbsterhalt) gibt es für dich ein wichtiges Urteil.

http://www.unterhalt24.com/blog/2011/11/olg-koeln-verpflichtung-des-unterhaltspflichtigen-mindestens-40-stunden-woechentlich-zu-arbeiten/

Du kannst zum Jugendamt gehen und dort eine Berechnung veranlassen oder du gehst zu dem Anwalt den du zur Scheidung hattest, denn der kennt die ganzen Hintergründe.

Lass dich nicht durch falsche oder dumme Kommentare ärgern. Unterstellungen kommen immer von Menschen die ihr Leben reflektieren :-)

LG

Leider nein. Der Unterhalt wird neu berechnet und er hat seinen Selbstbehalt, der meistens den Kompletten Lohn abdeckt. Deshalb machen es viele so, dass sie sich "aus internen Gründen" kündigen lassen und dann kleine Jobs haben und evtl noch was schwarz kriegen.

Leider kenn ich das aus eigener Erfahrung und mein Vater versuchte dann später, mir im Monat so noch 30 DM zuzustecken und hat komplett keinen Unterhalt gezahlt. Damit meinte er, dass alles okay ist und für nen 10jährigen sind 30 DM viel gewesen.

Mach ihm am Besten klar, dass er nicht dir, sondern seinem Sohn was wegnimmt, was du für seine Versorgung brauchst. Evtl nimmt er an, dass du böse Exfrau das Geld nur für dich verwenden willst.

Wenn dein eigenes Einkommen reicht, kannst du ja mit ihm absprechen, dass er neben dem Unterhalt auf ein gemeinsam verwaltetes Konto was einzahlt, wo ihr nur beide zusammen oder mit Zustimmung des anderen was abheben könnt. Viele Banken bieten das beispielsweise als Kaution an.

Ich finde es ziemlich arm, wenn ein Mann erst Mann genug ist, um seiner Frau ein Kind zu machen, aber hinterher nicht die Eier hat, dafür auch zu sorgen.

Wie weiter unten bereits geschrieben - wir sind nicht wirklich im Streit auseinander gegangen, und bisher hat er immer pünktlich und zuverlässig Unterhalt gezahlt.

Aber in diesem Punkt bleibt er stur - er will jetzt Teilzeit arbeiten und wenn dabei weniger für seinen Sohn rumkommt, dann ist das halt so.

Ich sehe hier zum ersten Mal einen richtig ernsten Streitpunkt nach der Scheidung, und hatte deswegen auf Informationen und Tipps gehofft. 

@helya89

Ja, das meine ich ja. Er sieht dann nicht ein, warum er für seinen Sohn mehr zahlen soll... Grade wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, kannst du den Vorschlag mit dem Konto mal besprechen.

@helya89

Richtig so. Gehen sie doch arbeiten. Sobald das Kind das 3. Lebendsjahr vollendet hat, sind sie von Gesetzeswegen sogar dazu verpflichtet.

@KanzleiVonHinze

Was genau hat das mit dem Unterhaltsansprcuh des Kindes zu tun?

@AalFred2

Ich hatte nur keine Lust mehr, weiter den Melden-Button zu quälen. Das is noch so ein Troll, der immer und überall Unsinn ablässt.

Fairerweise solltest du dich darauf einstellen, dass der Unterhalt sinkt. Weil du aber die Verantwortung für das Kind hast, musst du vorplanen, damit das Kind nicht zu kurz kommt. Vielleicht kannst du deine Stundenzahl erhöhen oder das Kindergeld an das Kind übergeben.

Da mein Sohn 4 ist kriegt er das Kindergeld sowieso noch nicht als Taschengeld o. ähnliches ausgezahlt, das geht also natürlich in die Versorgung des Kindes. 

@helya89

Wer`s glaubt 

@KanzleiVonHinze

Wenn Sie tatsächlich in einer Kanzlei arbeiten und kein Tastaturheld sind - wovon ich ausgehe - dann tun mir ihre Mandanten leid. Aber falls dieser Account der Werbung dienen soll wird sich das denke ich von alleine erledigen. :-)

@helya89

Geldgier ist der Tot der Gesellschafft. Und Geldgier hilft nicht dem Kinde.

Aber da ja hier einige damit der gleichen Meinung sind wie ich wird die Geldgier ja richtig sein ;-) Zumal ich ja hier den besten Zugriff auf die Rechtssprechung habe. 

@KanzleiVonHinze

Nein, für Kinder braucht man kein Geld. Die leben von Luft und Liebe. Man Gott glaubst du den Stuss eigentlich wirklich?

@AalFred2

@KanzleiVonHinze: Wer wirklich in einer Kanzlei arbeitet, der unterstellt anderen nichts das er nicht beweisen kann. Oder reflektiert hier jemand sein Leben auf Andere?

Geldgier wie Sie dies bezeichnen ist hier nicht zu erkennen, denn sie geht ja selbst arbeiten und lebt nicht vom Geld ihres Ex. Außerdem ist Ihnen wohl entgangen, dass sie keinen Ehegattenunterhalt verlangt sondern nur das was dem Kind zusteht und das ist unmal der Kindesunterhalt.

Komisch, dass von ihnen nur Anschuldigungen kommen, aber keine Hilfe im Sinne von geltendem Recht.

Wenn der Unterhalt tituliert ist, muss der Mann den Betrag in titulierter Höhe so lange weiterzahlen, bis er den Titel abändern lässt bzw. die Abänderung veranlasst...

  • Einer Abänderung in Form der Herabsetzung des Unterhaltes wird zugestimmt, wenn der Mann das geringere Einkommen nicht selbst verschuldet hat... - wie hier passiert....
  • Zu einem Vollzeitjob bzw. ggf. noch Nebenjob könnte er nur verpflichtet werden, wenn er ansonsten nicht den Mindestunterhalt (derzeit 240 Euro für ein vierjähriges Kind) zahlen könnte...

Sollte es keinen Titel über den Unterhalt geben, könnte ohnehin kein bestimmter Betrag von ihm gefordert werden - er könnte den Unterhalt dann also auch selbst "herabsetzen"...

Danke, da antwortet diesmal wirklich ein Experte. Bitte hier die Hilfreichste Antwort setzen.