Unterhalt an die Mutter meines Kindes?

5 Antworten

"Der" steht Unterhalt für sie zu, bis das Kind 3 Jahre alt ist und für das Kind bis zum Ende der Erstausbildung - wenn es Dein Kind ist.

Nach BGB 1615I musst du der Kindsmutter ab 6 Wochen vor der Entbindung bis zum 3. Geburtstag des Kindes Betreuungsunterhalt zahlen, dabei liegt dein Freibetrag bei 1200 Euro .

Deinem Kind gegenüber bist du ab Geburt bis zum Abschluss der Erstausbildung unterhaltspflichtig, hier liegt dein Freibetrag als Erwerbstätiger bei 1080 Euro, wobei du zur Leistung des Mindestunterhalts eine erhöhte Erwerbspflicht hast, d.h. du musst alles unternehmen, mindestens diesen Mindestunterhalt zu leisten.

Wenn du der Vater des Kindes bist, mußt du Unterhalt für das Kind zahlen.

Erziehungsgeld hat mit dir nichts zu tun.

Ja, du musst deiner Ex sowohl Kindesunterhalt (fürs Kind) als auch Betreuungsunterhalt (für deine Ex selbst) zahlen. Und das ist auch gut so!

Unterhalt für das Kind.

Für so was kann man sich auch mal einen Rechtsanwalt nehmen. Der erreicht mehr als GF-User...