Wie sieht es mit Unterhalt, für getrennt lebende Geschwister, aus?

5 Antworten

Leider sind alle anderen Antworten einfach falsch. Nach geltendem Recht darf auf Unterhalt nicht verzichtet werden. Wenn beide Elternteile ohne staatliche Leistungen auskommen, können sie sich natürlich dahin gehend einigen, dass sich der Unterhalt gegeneinander aufhebt. ist aber nicht richtig. Sobald allerdings öffentliche Leistungen ins Spiel kommen, ist Unterhalt zu zahlen, wenn es denn geht. in diesem Fall hast du leider die absolute A-Karte, da du zahlen musst, deine Ex aber nicht kann. Bis dein Sohn 12 wird kannst du UVG Leistungen beantragen. Also: schnell dahin...

supi... nur Du allein hast die richtige Lösung... einfach grandios

@amdros

ich bin kein Rechthaber, aber wenn du keine Ahnung hast: entweder informiere dich, bevor du falsche Infos gibst, oder lass es doch einfach...

Ja, schon - meistens einigt man sich dahingehend, wenn bei jedem Partner 1 Kind lebt, dass der Unterhalt sich aufhebt!

leider falsch

In diesem Fall müßten beide Unterhalt zahlen bzw. könnte es bei Einigung auch gegengerechnet werden

auch falsch

normalerweise schon. da sie aber nicht arbeiten geht kannst du unterhaltsvorschuß beantragen. bekommt man allerdings nur für kinder bis zum 12 lebensjahr.

falsch

Wenn jeder ein Kind hat, braucht niemand was für die Kinder zahlen. Das hebt sich auf. Hat Du keinen Anwalt?

Komplett falsch!!!