Unterhalts Titel und Arbeitslos., was muss ich zahlen?

10 Antworten

Solange du keine "Abänderung" des Titels in die Wege geleitet hast, müsstest du den im Titel festgelegten Betrag weiterzahlen. Würdest du das dann nicht tun, würde aus dem "Fehlbetrag" eine Unterhaltsschuld werden, die auch nachträglich noch von dir eingefordert werden könnte (Verjährungsfrist 30 Jahre).

Es zählt der Tag, an dem du die Abänderung "geltend gemacht" hast.

Zwar hast du bei einer nicht selbst verschuldeten "verminderten "Leistungsfähigkeit" ein Anrecht auf eine Abänderung, allerdings muss das Jugendamt, falls der Titel dort ausgestellt wurde, diese nicht durchführen (da es im Interesse des Kindes handeln muss...). Dann müsstest du die Abänderung beim Gericht beantragen.

Vielleicht besteht aber auch die Möglichkeit, sich mit der Kindsmutter selbst (dann schriftlich!) zu einigen, vorübergehend weniger zu zahlen....

Solltest du arbeitslos werden und den im Titel festgelegten Unterhalt nicht zahlen können,dann musst du dich entweder mit deiner EX - selber einigen,dass dann am besten schriftlich,damit du auch einen Nachweis hast,oder du musst den Titel beim Familiengericht abändern lassen,sollte sie damit nicht einverstanden sein !

Denn wenn der Titel nicht abgeändert wird,laufen bei dir Unterhaltsschulden auf und diese können dann 30 Jahre lang von dir eingefordert werden.

Nur wird die Änderung des Titels nicht einfach mal so vorgenommen,du musst dem Gericht dann deine ernsthaften Bemühungen eine Beschäftigung zu finden durch ausreichend Absagen / Bewerbungen nachweisen.

Bei minderjährigen oder privilegierten volljährigen Kindern hast du eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit,musst dann also verschärft versuchen eine Beschäftigung zu bekommen,da kann es dann mal leicht passieren das dann vom Gericht gefordert wird das du im Monat dann min. 25 - 30 Bewerbungen schreibst.

Zunächst einmal ist ja noch gar nicht sicher, ob Du wirklich weniger Einkommen hast. Erst mal läuft ja die Kündigungsfrist, bis zu deren Ende Du weiterhin Dein altes Gehalt bekommst. Einkommensverluste hast Du nur dann, wenn Du auch nach Ende der Kündigungsfrist noch keine neue Stelle gefunden haben solltest. Denn dann musst Du Arbeitslosengeld beziehen. In diesem Fall kannst Du zunächst einmal die Kindesmutter fragen, ob sie für eine vorübergehende Zeit der Arbeitslosigkeit mit einer Herabsetzung der Unterhaltszahlungen einverstanden ist. Sollte sie einverstanden sein (wobei dieses Einverständnis unbedingt schriftlich erfolgen sollte, zumindest per Email), ist alles klar. Falls sie nicht einverstanden ist, musst Du beim Familiengericht eine Herabsetzung der Unterhaltsbeträge beantragen. Allerdings wird es sehr schwierig werden, falls Du eine Herabsetzung unter den untersten Tabellenbetrag beantragen willst. Der unterste Tabellenbetrag stellt den Mindestunterhalt dar, darunter geht es grundsätzlich nicht. Diesen Mindestunterhalt darfst Du nur dann unterschreiten, wenn Du notfalls beweisen kannst, dass Du alles Dir Mögliche unternommen hast, um irgendeinen (!) neuen Job zu finden, auch unterhalb Deiner bisherigen Qualifikation. Dazu gehört, dass Du bereits jetzt damit anfängst, pro Tag mindestens eine ernst gemeinte Bewerbung loszuschicken.

Also ich habe die Information, sobald man nicht mehr zahlen kann, soll man sich an das Jugendamt wenden und die darüber informieren. Nicht damit der Unterhalt dann wegen dem Titel gepfändet wird.

Hast du denn eine Kündigung von deinem Arbeitgeber bekommen, mit Begründung am Besten die du dem Jugendamt vorlegen könntest? 

Den Titel hast du doch beim Jugendamt unterschrieben oder?