Kind 17Jahre ist von seiner mutter haushalt abgehauen. Jetzt will tochter unterhalt von mir?

3 Antworten

Nein, die Tochter ist nicht unterhaltsberechtigt, da sie nicht volljährig ist. Der Unterhalt steht ausnahmslos der Person zu, der das Sorgerecht ausübt. Das kann auch ein Amtsvormund, also das Jugendamt sein.

Wenn die Kindsmutter es so leichtfertig hinnimmt, dass die minderjährige Tochter auf der Straße lebt, parke das Geld für den Unterhalt auf einem Sparkonto, komm deiner Sorgepflicht nach und melde deine Tochter bei der Polizei als vermisst! Glaube mir, deine Ex wird bald Besuch vom Jugendamt bekommen und diese werden sie an ihre Erziehungspflicht erinnern.

Bis zum 18. Geburtstag des Kindes musst du den Unterhalt weiter an ihre Mutter zahlen.

Würdest du das nicht tun und ihn stattdessen an jemand anderes zahlen (z.B. an die Tochter selbst), würde er ggf. als "nicht gezahlt" gelten...

Denn:

  • Bis zum 18. Geburtstag des Kindes besteht noch eine Sorgepflicht.
  • Bis dahin hat die Mutter dem Kind den "Naturalunterhalt" zu gewähren und bekommt von dir den Barunterhalt, um ihn für die Ausgaben des Kindes zu verwenden.
  • Wie sie das macht, bleibt dabei ihr überlassen...

Erst ab dem 18. Geburtstag der Tochter - wenn die Sorgepflicht entfällt - hat die Tochter selbst Anspruch auf den Barunterhalt, nicht mehr ihre Mutter.

Aber dann muss die Tochter den Unterhalt auch erst einmal selbst von euch einfordern (auch die Mutter ist dann barunterhaltspflichtig),  denn ansonsten bräuchte ihr keiner von euch überhaupt noch Unterhalt zu leisten.....

Das Kind ist nicht volljährig. Somit steht der Unterhalt immer noch der Mutter zu. Ohne Erlaubnis der Mutter kann das Kind nicht ausziehen. Wende dich an die Kindsmutter und kläre das ganz einfach!

Sie hat es so hingenomen die Tochter hat sich bei ihr abgemeldet.

@dapoi72

In diesem Fall verletzt die Mutter ihre Sorgepflicht. Wende dich ggf. an das Jugendamt...