Ich studiere dual und habe eine eigene Wohnung. Muss mein Vater Unterhalt zahlen?

8 Antworten

Die Frage wäre erst einmal ob dein Auszug wegen der Ausbildung auch notwendig war,dann wären die Eltern zumindest dem Grunde nach erst einmal zum Unterhalt verpflichtet,vorausgesetzt sie sind leistungsfähig !

Dann käme es darauf an ob deine Wohnkosten auch angemessen und unabweisbar wären,denn nur dann könnten höhere Wohnkosten einen Mehrbedarf begründen.

Auch wichtig wäre zu wissen ob du auf dein KFZ - angewiesen bist oder ob du auch günstiger mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in angemessener Zeit fahren könntest.

Dann müsste man noch wissen wie hoch deine Studiengebühren monatlich wären und ob du zusätzlich Beiträge für die KV - und Pflegeversicherung zahlen musst oder ob du über dein Einkommen versichert bist.

Einem Azubi / Student der nicht mehr bei einem Elternteil wohnt stehen derzeit in der Regel 735 € Unterhalt pro Monat zu,die oben genannten evtl.Mehraufwendungen könnten dann den Unterhaltsanspruch erhöhen,dass muss dann aber auch nachweisbar sein.

Zahlen deine Eltern aber keinen Unterhalt von min.dem Kindergeld ( min. derzeit 192 € ),dann stünde dir zumindest das Kindergeld zu,solange du noch unter 25 bist,dass könntest du dann notfalls sogar per Antrag auf Abzweigung von der Familienkasse auf dich überleiten lassen,dann würdest du es direkt auf dein eigenes Konto bekommen.

Von deiner Netto Vergütung kannst du in der Regel schon mal Pauschal 90 € für Aufwendungen die dir durch die Ausbildung entstehen abziehen,dann hättest du aber immer noch um die 900 € Netto und dann mit dem Kindergeld fast 1100 € und abzüglich der 735 € blieben dann immer noch um die 365 € und das sollte den Mehraufwand abdecken.

Mit 1000 Euro liegst du da schon über der Grenze für Unterhalt. Dir steht 735 Euro zu und von deinem Netto kannst du noch 90 Euro abziehen, der Rest wird angerechnet. Und wenn du noch nicht zu alt bist, steht dir ja auch noch Kindergeld zu.

1000€ im Monat ist mehr als die meisten HartzIV-Empfänger bekommen.

Such dir ein WG-Zimmer, wenn die Wohnung zu teuer ist, oder zumindest eine/n Mitbewohner/in. Und/ oder einen Nebenjob.

Lebt das volljährige Kind nicht mehr bei einem Elternteil, beläuft sich
der monatliche Unterhalt seit dem 1. Januar 2017 auf 735 Euro.
Studiengebühren und die Kosten von Kranken- und Pflegeversicherung kann das Kind als Mehrbedarf zusätzlich verlangen.

http://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/

Da du bereits kranken- und pflegeversichert bist, fallen höchstens noch Studiengebühren an. Und die betragen sicher nicht über 250€/ Monat.

Somit erwirtschaftest du deinen "Bedarf" selbst, und dein Vater ist raus aus der Nummer.

Das ist richtig. Du kannst das Kindergeld an dich abzweigen lassen, dann hast du 1192,-- EUR. Damit musst du auskommen. Der Bedarf für auswärts wohnende Studenten wird mit 735,-- EUR angesetzt. Ist deine Wohnung zu teuer musst du dir was günstigeres suchen. Ein Auto ist auch für einen Studenten nicht verpflichtend. Schau, wie du deine Ausgaben reduzieren kannst.  Dein Vater muss nichts mehr zahlen.

Du kannst Dir Dein Kindergeld abzweigen, das steht Dir zu.

In der eigenen Wohnung stehen einem Studenten 735€ inklusive Kindergeld zu. Ausbildungsgehalt wird bis auf 90€ angerechnet.

Da liegst Du mit knapp 1000€ ordentlich drüber. Dass Deine Eltern nichts mehr zahlen ist somit rechtens.

Such Dir ein WG-Zimmer.