Unteraltszahlung in bar auch bei Alg 2/Hartz4?

5 Antworten

Selbstverständlich darfst Du den Unterhalt in bar annehmen.

Ob der Unterhalt per Überweisung oder bar kommt, spielt keinerlei Rolle bei der Anrechnung.

Quittung für beide Seiten ist sicherer.

Es gibt schlichtweg keine rationalen (legalen) Grund, das Ganze nicht über Überweisung laufen zu lassen.

Selbstverständlich darfst du auch Bargeld annehmen, zumal keinerlei gesetzlich Pflicht besteht, überhaupt ein Konto zu besitzen, allerdings musst sowohl du, als auch er im Zweifel Höhe sowie Zuflusszeitpunkt des Geldes nachweisen können.

Heißt, wenn ihr es bar abwickelt, dann nur mit ordentlicher Quittung.

Ist der Unterhalt erst einmal festgelegt und also anrechnungstechnisch im Leistungsbescheid berücksichtigt, ist es auch aus Sicht des Jobcenter vollkommen egal, ob das Geld überwiesen, bar ausgezahlt oder in kleinen blauen Wollknäueln geleistet wird.

Damit du nicht in Schwierigkeiten kommst, würde ich dir empfehlen, dich beim JobCenter zu erkundigen. Zum guten Schluss bist du dann die Dumm und nicht dein Ex.

Du kannst das Geld Bar annehmen, musst aber beim Jobcenter die Höhe des Unterhalts angeben. Dieser wird dann bei der Hartz4 Berechnung miteinbezogen. Ps. Besorg dir unbedingt einen Unterhaltstitel. Den kann dein Mann kostenlos bei dem zuständigen Jugendamt machen.

Wenn der Unterhalt in bar gezahlt werden soll,dann bitte nur mit einem Überweisungsträger und deiner Unterschrift darauf,wenn du das Geld erhalten hast !

Dann hat jeder von euch einen Nachweis,er für die Zahlung seines Unterhalts und du zur Vorlage auf dem Jobcenter.

Würdest du das ganze nämlich nicht angeben,machst du dich Strafbar !!!